Vergnügungsteuer zahlen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Einige Gemeinden erheben eine Vergnügungssteuer. Diese wird auf Ausgaben erhoben, die über den normalen Lebensbedarf hinausgehen – also zum Beispiel für Freizeit und Vergnügen.

    Besteuert werden entweder die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, oder der Betrieb von Spielautomaten und anderen Unterhaltungsgeräten.

    Wie hoch die Steuer ist und welche weiteren Regeln gelten, legt jede Gemeinde in ihrer eigenen Vergnügungssteuersatzung fest. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über die Höhe der Steuer.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Auf die gewerblichen "Vergnügungen" wie Betrieb von Unterhaltungs- oder Geldspielgeräten,Tanzveranstaltungen, Schaustellung von Personen (Strip-Show) u. a. wird eine Vergnügungssteuer erhoben. Zur steuerlichen Meldung ist der jeweilige Veranstalter verpflichtet.

    Steuersätze Geräte:
    - Gerät mit Gewinnmöglichkeit:

    • 25 % vom Einspielergebnis (Saldo II)

    - Unterhaltungsgerät:

    • 60,00 € in Spielhallen
    • 20,00 € in Gaststätten und anderen Orten


    Steuersatz Tanz- und andere Veranstaltungen
    - Grundsat
    z: 20 % des Eintrittsgeldes (ohne Mindestverzehr)
    - Pauschale: 1,00 € je angefangene 10 Quadratmeter. 

    Die Pauschale wird berechnet, wenn kein Eintrittsgeld verlangt wird oder die Pauschale höher ist als die Berechnung nach dem Grundsatz (s.o.).

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Zur steuerlichen An- bzw. Abmeldung werden folgende Daten benötigt:

    Unterhaltungs- und Geldspielgeräte

    • Name und Adresse des Aufstellers
    • Aufstellort
    • Geräteart und -anzahl
    • Datum der In- bzw. Außerbetriebnahme

    Zur quartalsweisen Meldung werden benötigt:

    - alle Angaben des amtlich vorgeschriebenen Vordrucks (s. Vordruck "Abrechnungsmuster")

    Tanz- und sonstige Veranstaltungen

    • Name und Adresse des Veranstalters
    • Veranstaltungsart, -ort und -datum
    • Höhe des Eintrittsgeldes
    • Fläche des für die Besucher benutzbaren Raumes(ohne sanitäre Anlagen und Gaderobenräume)

    zur Abrechnung: Anzahl der verkauften Karten

    Zahlarten: Die Automatenaufsteller entrichten die selbst errechnete Steuer an die Stadtkasse unmittelbar nach Übermittlung der Steueranmeldung. In allen anderen Fällen werden die Zahlungstermine im Steuerbescheid angegeben.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    An-/Abmeldung von Unterhaltungs- und Geldspielgeräten: zwei Wochen.

    Alle übrigen Veranstaltungen: Anmeldung: 2 Wochen vorher; Abrechnung: innerhalb von 7 Werktagen.

  • Rechtsgrundlage

    Kommunale Satzung

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Vergnügungssteuersatzung der Stadt Koblenz

  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

Ansprechpartner:    +49 261 129-2072

Zuständige Abteilungen