Hilfen für psychisch kranke Personen und deren Angehörige

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  • Leistungsbeschreibung

    Hilfen für psychisch erkrankte Menschen haben das Ziel, die Erkrankung zu heilen, deren Verschlimmerung zu verhüten und Krankheitsbeschwerden zu lindern. Sie sollen eine selbstständige Lebensführung und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Erforderliche Hilfen sollen entsprechend dem individuellen Behandlungs-, Teilhabe-, und Pflegebedarf mit der psychisch erkrankten Person und ihrer gesetzlichen Vertretung abgestimmt und vereinbart werden.

    Die Hilfen sollen auch Menschen, die mit psychisch erkrankten Menschen als Angehörige oder in anderer Weise in enger Beziehung stehen, entlasten und unterstützen.

    Für eine angemessene Versorgung sollen Unterstützungs- und Hilfsangebote in den Bereichen Prävention, Behandlung, Wohnen, Teilhabeförderung und Pflege gemeindenah verfügbar sein.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Aufgabe der Ordnungsamtes ist es

    • psychisch kranke Personen,

    • die fremd- oder eigengefährdend i. S. d. Landesgesetzes für psychisch kranke Personen (PsychKG) handeln,

    • gegen ihren Willen
      in einer anerkannten psychiatrischhen Einrichtung unterzubringen.

      Psychisch krank im Sinne des PsychKG sind Personen, die

    • an einer Psychose,

    • an einer psychischen Störung, die in ihrer Auswirkung einer Psychose gleichkommt, oder

    • an einer mit dem Verlust der Selbstkontrolle einhergehenden Abhängigkeit von Suchtstoffen leiden.

      Sind gewichtige Anhaltspunkte dafür vorhanden, dass eine Person psychisch krank ist, kann zunächst der sozialpsychiatrische Dienst beim Gesundheitsamt Koblenz (Tel.: 0261 914807-0) um Hilfe gebeten werden. Dieser kann Hausbesuche durchführen oder die betroffene Person auffordern beim sozialpsychiatrischen Dienst zu einer Beratung oder ärtzlichen Untersuchung zu erscheinen. Hierdurch kann möglicherweise eine zwangsweise Unterbringung vermieden werden.

      Bestehen jedoch weiter Anzeichen dafür, dass eine psychisch kranke Person sich selbst oder anderen schwerwiegenden Schaden zuzufügen droht, sollte unverzüglich das Ordnungsamt informiert werden. Von dort werden dann die entsprechenden Maßnahmen eingeleitet.

      In der Regel erfolgt die Unterbringung psychisch kranker Personen in der Rhein-Mosel-Fachklinik in Andernach. Die Unterbringung von psychisch kranken Kindern und Jugendlichen erfolgt jedoch in der Psychosomatischen Klinik für Kinder und Jugendliche des DRK in Bad Neuenahr-Ahrweiler. Für deren Untersuchung sind allerdings in erster Linie die Eltern, das Jugendamt sowie das Vormundschaftsgericht zuständig.
  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Die dem Ordnungsamt entstehenden Kosten (Krankentransport, Einweisungsuntersuchung) sind durch die untergebrachten Personen zu erstatten.

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

Ansprechpartner:    +49 261 129-4474

Zuständige Abteilungen