Briefwahl beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber am Wahltag nicht vor Ort in Ihrem Wahlbezirk wählen können oder wollen, können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen.  Einen entsprechenden Antrag finden Sie auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung.  Die Erteilung des Wahlscheins kann schriftlich oder mündlich bei der Gemeindebehörde beantragt werden.

    Sie erhalten dann folgende Wahlunterlagen:

    • einen Wahlschein
    • einen amtlichen Stimmzettel
    • einen amtlichen Stimmzettelumschlag
    • einen amtlichen hellroten Wahlbriefumschlag und
    • ein Merkblatt mit wichtigen Hinweisen zur Briefwahl.

    Wenn Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abholen, können Sie Ihre Stimme auch gleich vor Ort abgeben. Die Verwaltung stellt sicher, dass Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können.

    Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben? Dann darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Ihre Helferin oder Ihr Helfer muss 

    • mindestens 16 Jahre alt sein, 
    • durch eine Versicherung an Eides statt bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde und
    • die erlangte Information zu Ihrer Stimmabgabe geheim halten.
       
    Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

    Einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erhält man entweder,

     

    • durch einen formlosen schriftlichen Antrag,
    • durch Beantragung per Email,
    • durch entsprechendes Ankreuzen auf der Rückseite der unterschriebenen Wahlbenachrichtigung oder
    • persönliche Beantragung im Briewahlbüro in der Stadtbibliothek im Forum Confluentes
    • oder durch Nutzung des Onlinewahlverfahrens. 

    In der Regel werden Briefwahlunterlagen frühestens ca. 4 - 5 Wochen vor dem jeweiligen Wahltermin ausgestellt und versendet bzw. im Briefwahlbüro persönlich übergeben. Dies hängt mit den Fristen zur Abgabe der Wahlvorschläge und deren Zulassung zusammen. Erst nach erfolgter Zulassung durch den jeweiligen Wahlausschuss können die hierzu benötigten Stimmzettel hergestellt werden.

  • Was sollte ich noch wissen?

    Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. 


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

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Sammelnummer Briefwahl

  • +49 261 129 - 4630


briefwahl@stadt.koblenz.de


                                 

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