Garten- und Parkabfälle (Grünschnitt) zur Entsorgung abgeben

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Entsorgung von Gartenabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Regelungen hierzu sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
    Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (Biotonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle), vorhandene Hol- und Bringesysteme für Gartenabfälle.
    Soweit von Seiten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers noch keine Biotonne angeboten wird, bestehen alternative Entsorgungsangebote im Bringesystem (wie die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfall bei Recyclinghöfen oder Containerdiensten) sowie teilweise die Nutzung einer Biotonne von privaten Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung).
    Neben der Entsorgung von Gartenabfällen durch die Biotonne ist in den meisten Satzungen die Eigenkompostierung als Option zur Eigenverwertung der Gartenabfälle genannt. Bei nachgewiesener Möglichkeit der Eigenverwertung durch Kompostierung auf dem eigenen Grundstück kann der Bürger von der Anschlusspflicht an die Biotonne befreit werden.
    Die getrennte Sammlung und spätere Verwertung von Gartenabfällen hat mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduziert die Restabfallmenge und vereinfacht die Behandlung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung der Gartenabfälle und ermöglicht die Nutzung der in ihnen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Verbrennen pflanzlicher Abfälle

    Genehmigungspflicht

    • Für das Abbrennen von pflanzlichen Abfällen über 3 qm besteht eine schriftliche Anzeigepflicht, für geringere Mengen reicht eine telefonische Information aus (0261-129-1523, -1524 und -1502)

    Informationen:

     

     

    Von Frühjahr bis Herbst bietet die Stadt Abfuhrtermine für Grünschnitt an.

    Grünschnitt richtig bereit stellen:

    Grünschnitt immer bündeln oder in Papiersäcken oder Kartonagen bereitstellen.
    • Säcke (bis 80 l, keine Big Bags) offen lassen, höchstens 40 kg einfüllen.
    • Keine Regenfässer und keine Schubkarren gefüllt mit Grünschnitt  zur Grünschnittsammlung bereitstellen.
    • Äste und Stämme vor dem Bündeln auf 1 m Länge und 10 cm Durchmesser reduzieren.
    • Nie Gelbe Säcke bei der Grünschnittsammlung verwenden.
    • Dorniger Grünschnitt oder Brennesseln bitte wenn möglich über die Biotonne entsorgen.
    • Mutterboden oder Grasnarbe mit Erde wird bei der Grünschnittsammlung nicht mitgenommen.
    • Säcke und Bündel am Abfuhrtag bis spätestens 6 Uhr bzw. am Vorabend der Abfuhr frühestens ab 19.00 Uhr an die Straße legen.

     

     

    Abfalltermine können Sie unter www.servicebetrieb.koblenz.de nachsehen.

    Grün- und Gartenabfälle können Koblenzer Privathaushalte auch direkt am Kompostplatz Niederberg anliefern. Dort nehmen wir auch Wurzeln und Dickhölzer gegen eine entsprechende Gebühr entgegen.
  • Was sollte ich noch wissen?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Wenn Sie größere Mengen haben und nicht alles bündeln wollen, können Sie - gegen Gebühr - einen Grünschnittcontainer ordern (Tel.: 0261 / 129-4524).