Vereine eintragen lassen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie einen Verein gründen, ist dieser ohne Eintragung in das Vereinsregister nicht rechtsfähig. Das heißt, er kann noch nicht selbst Träger von Rechten und Pflichten sein. Dies hat für die im Namen des Vereins handelnden Personen Folgen. Ist der Verein nicht im Vereinsregister eingetragen, haften Sie beispielsweise als Vorsitzender oder Vorsitzende bei Geschäften für den Verein mit Ihrem Privatvermögen. Rechtsfähig wird der Verein erst, wenn Sie ihn in das Vereinsregister eintragen lassen. Für Schulden haftet dann nur der Verein mit seinem Vermögen.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    In Fragen um einen möglichen Bedarf von multifunktionalen Räumlichkeiten für Vereine in den

    Stadtteilen sowie der im Stadtgebiet zur Verfügung stehenden bzw. in Betracht kommenden

    Räumlichkeiten und Versammlungsstätten ist Herr Mannebach nun der Ansprechpartner für die

    Vereine, Verwaltung und Politik.