Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichts muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.

    Weiterhin ist es möglich, dass bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Beantragung, das andere Elternteil bei der Abholung unterschreibt.

  • Verfahrensablauf

    Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.

    Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis.

    Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise
    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Wichtiger Hinweis: erkundigen Sie sich bitte vor dem Besuch des Bürgeramtes, welches Dokument Sie für Ihr Reiseland benötigen. Informationen dazu erhalten Sie von den Behörden des Zielstaats oder unverbindlich auf der Homepage des Auswärtigen Amtes. Bitte beachten Sie, dass das Bürgeramt keine Informationen erteilen kann. 

    • falls vorhanden: alter Reisepass und/oder vorläufiger Reisepass/Kinderreisepass (auch wenn er abgelaufen ist) oder Personalausweis
    • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (siehe Fotomustertafel) in der Größe 35x45 Millimeter im Hochformat ohne Rand. Das Lichtbild muss Sie zweifelsfrei erkennen lassen. Es müssen die Anforderungen der Fotomustertafel für Pässe erfüllt werden. 
    • Geburts,- Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde: Bitte bringen Sie vorsorglich eine Urkunde bzw. das Familienstammbuch mit. Dies erspart Ihnen eine erneute Vorsprache, falls bei einer Unstimmigkeit ein Datenabgleich erfolgen muss. Bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung durch einen Dolmetscher/Übersetzer benötigt. Diese müssen in Deutschland öffentlich bestellt oder beeidigt sein. Urkunden und Übersetzungen müssen im Original vorgelegt werden.
    • Sollten Sie neben der deutschen Staatsangehörigkeit noch weitere Staatsangehörigkeiten besitzen, bringen Sie bitte entsprechende Nachweise mit.
    • Wenn für Kinder ein Reisepass ausgestellt werden soll, bitte das Kind zur Beantragung mitbringen! Bei Kindern nicht verheirateter Eltern und Kinder aus geschiedenen Ehen ist das alleinige Sorgerecht nachzuweisen (Sorgeerklärung oder Sorgerechtsbeschluss - Hinweis: Geburtsurkunde oder Vaterschaftsanerkennung treffen keine Regelung zum Sorgerecht - bitte spezielle Nachweise, z.B. vom Gericht oder Jugendamt, vorlegen), bei gemeinsamem Sorgerecht müssen beide Elternteile mit der Ausstellung des Reisepasses für das Kind einverstanden sein. Falls nur ein Elternteil zur Beantragung mitkommt, soll eine Einverständniserklärung des anderen Elternteils mitgebracht werden.
    • Um Missbrauchsfälle (Leihmutterschaft, Umgehung von Adoptionsvorschriften) zu vermeiden, sind für im Ausland geborene Kinder in der Regel die für den Geburtsort örtlich zuständigen Auslandsvertretungen für die erstmalige Ausstellung eines Passes oder Passersatzpapieres zuständig, unabhängig von einer Verlagerung des gewöhnlichen Aufenthaltes ins Inland.

     

    Wichtiger Hinweis!

    Es kann sein, dass wir in Einzelfällen zusätzliche Unterlagen anfordern, da die genannten Informationen lediglich den Regelfall einer Reisepassbeantragung abdecken können. Wir danken für Ihr Verständnis!

  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Reisepässe für Personen unter 24 Jahren kosten 37,50 Euro.

    Falls ein Expressreisepass beantragt wird (Bearbeitungsdauer eine Woche) entstehen zusätzliche Gebühren i.H.v. 32 Euro.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Geltungsdauer: 6 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

  • Bearbeitungsdauer

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Die Lieferzeit der Bundesdruckerei beträgt bis zu sechs Wochen.

    Gegen eine zusätzliche Gebühr von 32 Euro kann ein Express-Pass bestellt werden. Die Lieferzeit der Bundesdruckerei an das Bürgeramt dauert mindestens eine Woche geliefert.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Jugendliche unter 18 Jahren können den Reisepass nur in Begleitung der Sorgeberechtigten abholen. Alternativ kann eine Vollmacht zur Abholung eines Personaldokumentes aller Sorgeberechtigen vorgelegt werden.