Übernahme der Bestattungskosten beantragen

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  • Leistungsbeschreibung

    Bei einem Todesfall müssen in der Regel die Angehörigen der verstorbenen Person für die Bestattung sorgen und die Kosten vorerst übernehmen, sofern der Nachlass oder andere Gelder, wie von einer Sterbegeldversicherung, nicht oder nicht vollständig ausreichen, um die Bestattungskosten zu decken.

    Wer dazu verpflichtet ist die Bestattungskosten zu übernehmen, ist gesetzlich geregelt. Hierbei kann es sich um die folgenden Personen handeln:

    • vertraglich verpflichtete Personen
    • Erben
    • Unterhaltspflichtige
    • nach öffentlichem Bestattungsrecht der Länder zur Bestattung verpflichtete Personen

    Wenn Sie zur Übernahme der Kosten für eine Bestattung verpflichtet, aber finanziell dazu nicht in der Lage sind, können Sie die Übernahme der Kosten beim zuständigen Sozialamt beantragen. Das Sozialamt prüft dann, inwieweit es Ihnen zuzumuten ist, die Kosten zu tragen.

    Das Sozialamt übernimmt die Kosten für eine einfache, angemessene und würdige Bestattung. Dazu gehören unter anderem die angemessenen Kosten für den Sarg, Leichenhaus- und Grabgebühren sowie die Kosten für das Anlegen des Grabes. Das gilt auch für Urnenbestattungen. Nicht übernommen werden zum Beispiel die Kosten für die Bewirtung von Trauergästen.

    Zuständig ist das Sozialamt, das für die verstorbene Person bis zu ihrem Tod Sozialhilfe geleistet hat. Sofern die verstorbene Person hingegen keine Sozialhilfe bezogen hat, ist das Sozialamt zuständig, in dessen Bereich der Sterbeort liegt. Verstirbt eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit, die keine Sozialhilfe bezogen hat, im Ausland, kommt es für die Zuständigkeit auf den Einzelfall an.

  • Voraussetzungen

    • Sie sind dazu verpflichtet, die Bestattungskosten zu tragen.
    • Weder der Nachlass der verstorbenen Person noch andere durch das Ableben zugeflossene Mittel, wie die Auszahlungen aus Versicherungen, decken die Bestattungskosten.
    • Sie können die Kosten nicht oder nicht vollständig aus eigenen Mitteln tragen oder die Übernahme der Bestattungskosten ist ihnen nicht oder nicht in voller Höhe zuzumuten.
    • Die Kosten für die Bestattung sind angemessen.
       
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Unterlagen zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen der Antragstellerin / des Antragstellers. Hierzu zählen insbesondere:


    -           Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag

    -           Mietvertrag und Mietbescheinigung

    -           bei Eigenheim: Kaufvertrag, Grundbuchauszug, Nachweise über monatliche Ausgaben, ggf. Finanzierungsnachweise

    -           Vermögenserklärung mit entsprechenden aktuellen Nachweisen zu allen Eintragungen

    -           vollständige Kontoauszüge der letzten 6 Monate

    -           KFZ-Fragebogen und KFZ-Schein

    -           ggfs. Nachweis Erbausschlagung

    -           Rechnung Grab

    -           Rechnung Bestattungsinstitut


    Unterlagen zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen der / des Verstorbenen. Hierzu zählen insbesondere:


    -           vollständige Kontoauszüge der letzten 6 Monate

    -           ggf. Nachweise Auszahlung Sterbegeldversicherung

    -           ggf. Nachweise Auszahlung Lebensversicherung

    -           ggf. Bestattungsvorsorgevertrag


    Je nach Lebenssituation könnten weitere Unterlagen benötigt werden. Es empfiehlt sich daher eine persönliche Vorsprache.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Kosten an. 

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Es gibt keine Frist.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Als angemessen gelten in der Regel zwei Monate ab Bestattung.

  • Rechtsgrundlage

    Die Regelungen zu dieser Leistung finden sich im 9. Kapitel des Sozialgesetzbuches XII unter dem Titel „Hilfe in anderen Lebenslagen“.

  • Anträge / Formulare

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen