Übernahme der Bestattungskosten beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Bestattung einer verstorbenen Person ist Pflicht.

    Für die Bestattung der verstorbenen Person haben in folgender Rangfolge zu sorgen:

    1. die Ehegattin oder der Ehegatte oder die eingetragene Lebenspartnerin oder der eingetragene Lebenspartner,
    2. die Kinder,
    3. die Enkelkinder,
    4. die Eltern,
    5. die Großeltern
    6. und die Geschwister

    Wurde zu Lebzeiten des Verstorbenen vertraglich festgelegt, wer für die Bestattung zu sorgen hat, so hat diese Person unabhängig von der öffentlich-rechtlichen Bestattungspflicht für die Bestattung zu sorgen.

    Sofern den zur Tragung der Bestattungskosten verpflichteten Personen nicht zugemutet werden kann die erforderlichen Kosten zu tragen, können sie einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten stellen.

  • Voraussetzungen

    • Die nachfragende Person ist zur Tragung der Bestattungskosten verpflichtet.
    • Der zur Tragung der Bestattungskosten verpflichteten Person ist es finanziell nicht zuzumuten die Kosten aus eigenen Mitteln zu tragen.
    • Es werden nur die im Einzelfall erforderlichen Kosten der Bestattung übernommen.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Unterlagen zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen der Antragstellerin / des Antragstellers. Hierzu zählen insbesondere:


    -           Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag

    -           Mietvertrag und Mietbescheinigung

    -           bei Eigenheim: Kaufvertrag, Grundbuchauszug, Nachweise über monatliche Ausgaben, ggf. Finanzierungsnachweise

    -           Vermögenserklärung mit entsprechenden aktuellen Nachweisen zu allen Eintragungen

    -           vollständige Kontoauszüge der letzten 6 Monate

    -           KFZ-Fragebogen und KFZ-Schein

    -           ggfs. Nachweis Erbausschlagung

    -           Rechnung Grab

    -           Rechnung Bestattungsinstitut


    Unterlagen zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen der / des Verstorbenen. Hierzu zählen insbesondere:


    -           vollständige Kontoauszüge der letzten 6 Monate

    -           ggf. Nachweise Auszahlung Sterbegeldversicherung

    -           ggf. Nachweise Auszahlung Lebensversicherung

    -           ggf. Bestattungsvorsorgevertrag


    Je nach Lebenssituation könnten weitere Unterlagen benötigt werden. Es empfiehlt sich daher eine persönliche Vorsprache.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Gebühr: gebührenfrei
    Vorkasse: Nein

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Es müssen keine Fristen beachtet werden. Es empfiehlt sich jedoch, die Frage der Kostenübernahme rechtzeitig mit der zuständigen Stelle zu klären. Je später ein Antrag nach Eintritt der Kostentragungspflicht gestellt wird, desto eher können Zweifel an der Zumutbarkeit der Kostentragung bestehen.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Als angemessen gelten in der Regel zwei Monate ab Bestattung.

  • Rechtsgrundlage

    Die Regelungen zu dieser Leistung finden sich im 9. Kapitel des Sozialgesetzbuches XII unter dem Titel „Hilfe in anderen Lebenslagen“.

  • Anträge / Formulare

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen