Bauaufsicht
Leistungsbeschreibung
Die Bauaufsichtsbehörde hat die Einhaltung des öffentlichen Baurechts zu überwachen und zwar bei der Errichtung, Änderung, Instandhaltung, Nutzung, Nutzungsänderung und dem Abbruch von baulichen Anlagen. Zu diesem Zweck hat sie die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Daneben sind u. a. folgende Aufgaben der Bauaufsicht gesetzlich geregelt:
- Entscheidung über die Erteilung einer Baugenehmigung
- Erteilung eines Bauvorbescheids
- Repressive Maßnahmen im Rahmen der Bauaufsicht (z.B. Benutzungsuntersagung, Beseitigungsanordnung)
- Führung des Baulastenverzeichnisses
Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz.
Sie haben natürlich auch die Möglichkeit, sich mittels einer E-Mail an den jeweiligen Mitarbeiter zu wenden.
Neben der persönlichen E-Mail des Mitarbeiters steht Ihnen alternativ auch unsere Funktions-E-Mail-Adresse
bauaufsichtsbehoerde@stadt.koblenz.de
zur Verfügung.
Im Falle der Anzeige einer konkreten Gefahrensituation, wenden Sie sich bitte an die Rufnummer: 0261 129-3302.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für Stadt KoblenzWas sollte ich noch wissen?
Spezielle Hinweise für Stadt KoblenzBauakten
Bauaktenverwaltung, Akteneinsicht,
- +49 261 129 - 3333
- +49 261 129 - 3332
akteneinsicht.bauakten@stadt.koblenz.de oder über das online Verfahren
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Wichtig, Bauakten von vor 1945 befinden sich im Stadtarchiv !.
Im folgenden Link können Bauakten online beantragt werden:
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