Bauaufsicht

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Bauaufsichtsbehörde hat die Einhaltung des öffentlichen Baurechts zu überwachen und zwar bei der Errichtung, Änderung, Instandhaltung, Nutzung, Nutzungsänderung und dem Abbruch von baulichen Anlagen. Zu diesem Zweck hat sie die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Daneben sind u. a. folgende Aufgaben der Bauaufsicht gesetzlich geregelt:

    • Entscheidung über die Erteilung einer Baugenehmigung
    • Erteilung eines Bauvorbescheids
    • Repressive Maßnahmen im Rahmen der Bauaufsicht (z.B. Benutzungsuntersagung, Beseitigungsanordnung)
    • Führung des Baulastenverzeichnisses
    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Erreichbarkeit der Mitarbeiter:

    dienstags und donnerstags Vormittag von 08:30 bis 12 Uhr und

    mittwochs von 14:00 bis 16:00 Uhr.

    Sie haben natürlich auch die Möglichkeit, sich mittels einer E-Mail an den jeweiligen Mitarbeiter zu wenden. Neben der persönlichen E-Mail des Mitarbeiters steht Ihnen alternativ auch unsere Funktions-E-Mail-Adresse bauaufsichtsbehoerde@stadt.koblenz.de zur Verfügung.


    Im Falle der Anzeige einer konkreten Gefahrensituation, wenden Sie sich bitte an die Rufnummer: 0261 129-3302.


  • Rechtsgrundlage