Verlust des eigenen Personalausweises melden
Leistungsbeschreibung
Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn Sie in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und kein gültiges Passdokument, Reisepass oder vorläufiger Reisepass, besitzen.
Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich einem Bürgeramt oder bei der Polizei melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig. Nach Ihrer Meldung in einem Bürgeramt wird d ie Polizei über den Verlust automatisch ebenfalls in Kenntnis gesetzt.
Bei der Meldung im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.
Melden Sie den Verlust zuerst bei der Polizei, müssen Sie für die Beantragung eines neuen Personalausweises zusätzlich eine Personalausweisbehörde aufsuchen.
Wenn Sie den Verlust melden (Polizei oder Bürgeramt), wird automatisch auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Das stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch der online-Ausweisfunktion sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen.
Sie können den Online-Ausweis auch selbst telefonisch sperren lassen.
Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzSpezielle Hinweise für die Stadt Koblenz:
bei Verlust (z.B. verlegt, nicht mehr auffindbar):
- Bitte melden Sie den Verlust persönlich beim Bürgeramt
- Die Polizei muss in diesem Fall nicht informiert werden
- Das Bürgeramt informiert automatisch die Polizei und sperrt die Online-Ausweisfunktion.
- Dort können Sie auch direkt einen neuen Ausweis beantragen, wenn gewünscht.
bei Diebstahl:
- Bitte melden Sie den Diebstahl zuerst bei der Polizei.
- Bringen Sie die polizeiliche Diebstahlanzeige anschließend zum Bürgeramt
- Dort erfolgt die formelle Verlustmeldung sowie ggf. die Beantragung eines neuen Ausweises.
Voraussetzungen
- Ihr Personalausweis ist verlorengegangen
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.