Bewohnerparkausweis

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Der Bewohnerparkausweis berechtigt zum Parken in Bewohnerparkgebieten.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Wenn Sie in einem Bereich in Koblenz mit Hauptwohnsitz (Nebenwohnsitz reicht nicht aus! Ausnahme: Sie sind verheiratet und deshalb nach dem Meldegesetz verpflichtet einen gemeinsamen Hauptwohnsitz zu bestimmen) gemeldet sind, in dem eine Bewohnerparkausweiszone eingerichtet ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim Bürgeramt einen Bewohnerparkausweis beantragen. 

    Verlängerung Parkausweis: 

    Parkausweise, deren Gültigkeit nach dem 29.02.2024 enden, unterliegen der neuen Gebührenordnung. Eine Verlängerung ist aktuell nur max. 4 Wochen vor Ablauf und nur vor Ort möglich. Buchen Sie dazu einen Termin im Bürgeramt (Rathaus I) oder wenden Sie sich ohne Termin an die Servicestelle (Rathaus II - Eingang Ostflügel). Wichtig: KFZ-Schein mitbringen! Eine Verlängerung ist ohne KFZ-Schein nicht möglich!  

    Bitte beachten Sie: 

    Der Wegfall der Ausnahmegenehmigung kann z. B. erfolgen durch: 

    - Umzug

    - Änderung des Kfz-Halters/der Kfz-Halterin

    - Änderung des Kfz-Kennzeichens

    In diesen Fällen ist die Rückgabe des Parkausweises erforderlich!

    Eine Erstattung der bezahlten Verwaltungsgebühr erfolgt nicht bei Parkausweisen nach alter Gebührenordnung.  

    Sollten Sie bei der erstmaligen Beantragung eines Bewohnerparkausweises noch nicht alle benötigten Unterlagen vorliegen haben, besteht die Möglichkeit sofort einen vorläufigen Bewohnerparkausweis für die Dauer von 4 Wochen zu erhalten. Bei der Ausstellung eines vorläufigen Parkausweises fallen noch keine Gebühren an. Der vorläufig genehmigte Parkzeitraum wird mit dem endgültigen Parkausweis verrechnet.

    Wenn Sie alle Unterlagen vorlegen können, wird Ihnen der endgültige Bewohnerparkausweis direkt ausgehändigt.

    Sollten Sie nicht selbst vorbeikommen können, besteht die Möglichkeit eine andere Person schriftlich zu bevollmächtigen und die Antragsunterlagen mit der Vollmacht mitzugeben.

    Im Ausland zugelassene Fahrzeuge

    Insofern Sie beabsichtigen Ihren Bewohnerparkausweis für ein Fahrzeug mit einer ausländischen Zulassung zu nutzen, kommt zunächst nur eine vorläufige Ausstellung für den Zeitraum von einem Monat in Betracht.

    In diesem Zeitraum wird Ihnen die Möglichkeit eröffnet bei der städtischen Zulassungsstelle vorzusprechen und die Rechtmäßigkeit der ausländischen Zulassung Ihres Fahrzeuges überprüfen zu lassen. 

    Sobald die zulassungsrechtlichen Fragen geklärt sind und eine rechtmäßige Zulassung gegeben ist, kann die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises abschließend geprüft und bearbeitet werden.

    Wichtig!!!
    Bei Verlust des Anwohnerparkausweis sind folgende Unterlagen mitzubringen:

    • Personalausweis
    • Fahrzeugschein
    • unterschriebene Mitteilung Verlust Bewohnerparkausweis 
    • ggf. falls man nicht persönlich vorbeikommen kann: ein Vollmacht, dass die Zweitausfertigung beantragt und ausgehändigt werden darf (formlos).
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz
    • gültiger Ausweis (auch bei Verlängerungen)
    • Führerschein
    • Fahrzeugschein (immer, auch bei Verlängerung oder bei Fahrzeugwechsel innerhalb des Gültigkeitszeitraumes des Bewohnerparkausweises - bei Fahrzeugwechsel mit gleichzeitigem Kennzeichenwechsel ist zwingend der alte Parkausweis mitzubringen)
    • bei Erstanträgen und im Falle eines Wohnungswechsels eine negative Stellplatzbescheinigung
    • bei Firmenfahrzeugen eine entsprechende Bescheinigung der Firma zur Nutzung des KFZ
    • wenn das genutzte KFZ auf einen anderen Halter zugelassen ist, bitte eine Nutzungsbescheinigung einreichen
    • bei Verlust des Bewohnerparkausweises sind folgende Unterlagen mitzubringen: Ausweis, Fahrzeugschein (wenn eine andere Person beauftragt wird: Vollmacht, dass die Zweitausfertigung beantragt und ausgehändigt werden darf und unterschriebene Verlusterklärung)
       

    Hinweis: 


    Sollten Sie noch nicht alle benötigten Unterlagen vorliegen haben, besteht die Möglichkeit sofort einen vorläufigen Bewohnerparkausweis für die Dauer von 4 Wochen zu erhalten. 

    Wenn Sie alle Unterlagen vorlegen können, wird Ihnen der endgültige Bewohnerparkausweis direkt mitgegeben.

    Sollten Sie nicht selbst vorbeikommen können, besteht die Möglichkeit eine andere Person schriftlich zu bevollmächtigen und die Antragsunterlagen mit der Vollmacht mitzugeben. 

    Hinweis: Ist Ihr Parkausweis seit mehr als 3 Monaten abgelaufen, ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. Der Antrag stellt einen Neuantrag dar und dementsprechend sind die Unterlagen für eine Neubeantragung vorzulegen. 

    Bitte beachten Sie, dass wir in Einzelfällen zusätzliche Unterlagen von Ihnen anfordern können, da die oben genannten Informationen nur die Regelfälle einer Beantragung bzw. Verlängerung eines Bewohnerparkausweises beinhalten. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Bei der Ausstellung eines vorläufigen Parkausweises im Rahmen einer erstmaligen Beantragung fallen noch keine Gebühren an. Der vorläufig genehmigte Parkzeitraum wird mit dem endgültigen Parkausweis verrechnet. 

    • Die Jahresgebühr berechnet sich aus Länge Kfz x Breite Kfz x 0,45 x 52. 
    • Die Gebühr für Änderungen (z. B. nach Kfz-Wechsel oder Ersatzausstellung nach Verlust) beträgt 15 Euro.

    Bei Rückgabe des Bewohnerparkausweises nach alter Gebührenordnung  (hierzu sind Sie bei Wegfall der Voraussetzungen, die für die Erteilung notwendig waren, verpflichtet - z.B. Wegzug) erfolgt keine Rückerstattung der gezahlten Gebühren.

  • Rechtsgrundlage

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    §45 Abs. 1b S. 1 Nr. 2a Straßenverkehrsordnung (StVO) i.V.m.§46 Abs. 1 S1 Nr. 4a i.V.m. Abs. 3 StVO

  • Anträge / Formulare