Friedhof Nutzungsrecht erwerben

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Auf Gemeindefriedhöfen müssen auf jeden Fall Reihengräber (beachte: das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden) zur Verfügung gestellt werden. Dies können Urnenreihengräber oder Reihengräber zur Erdbestattung sein.

    Außerdem kann die Gemeinde Wahlgräber (Nutzungsrecht kann verlängert werden und man hat die Wahl des Standortes) zur Verfügung stellen, ebenfalls für beide Bestattungsformen oder als gemischte Gräber.

    Dabei regeln die Gemeinden, im Falle kirchlicher Friedhöfe die Träger kirchlicher Bestattungsplätze (= Kirchengemeinde) die Benutzung des Friedhofes durch eine Satzung oder Benutzungsordnung.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Für die Grabpflege besteht die Möglichkeit, eine Fahrerlaubnis für den Friedhof zu erhalten.

    Im Bedarfsfall für den einmaligen Besuch oder bei körperliche Beeinträchtigung eine Jahresgenehmigung

    Grundsätzlich ist das Befahren des Friedhofes (mit Genehmigung) Montag bis Freitag, während folgender Zeiten gestattet: 

    April bis September                                          07.30 Uhr – 09.00 Uhr

                                                                                 16.00 Uhr – 19.30 Uhr

    Oktober bis März                                              08.00 Uhr – 09.00 Uhr

                                                                                 16.00 Uhr – 17.30 Uhr

    Samstag und an
    Sonn- und Feiertagen                                       09.00 Uhr – 11.30 Uhr


    Die Fahrerlaubnis gilt nicht für Allerheiligen und am Volkstrauertag.

    Antrag kann formlos gestellt werden.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Welche Unterlagen benötigt werden, erfragen Sie beim zuständigen Friedhofsamt.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühren richten sich nach der Friedhofsgebührensatzung der jeweiligen Kommune.

  • Rechtsgrundlage

    • Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen in Rheinland-Pfalz (BestG)
    • Landesverordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes (BestG-DVO)
    • Friedhofssatzungen der Gemeinden
    • Satzungen der Gemeinden über die Friedhofsgebühren
    • § 28 bis 30 Personenstandsgesetz
  • Was sollte ich noch wissen?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Beratungsbüro:

    Alle Fragen rund um den Friedhof, außer Grabmalanträge, 

    - Verlängerung Nutzungsrecht

    - Übertragung Nutzungsrecht

       --> Hier gehts zum Online-Formular "Nutzungsrecht an einer Grabstätte übertragen"

    - Aufgabe der Grabstätte

    - Wo liegt welcher Verstorbene

    - Kann ich eine Fahrerlaubnis beantragen

    - Wann ist die Beerdigung meiner Nachbarin

    - Welche Grabart ist für uns die Richtige

    - Ist ein Graberwerb schon zu Lebzeiten möglich

    - Kann man sich in Koblenz einäschern lassen

    - Beschwerden über Bäume und Wege (aber nur wenn sich diese auf dem Friedhof befinden!!!)

    - Beschwerden über ungepflegte Nachbargrabstätten



An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

Ansprechpartner:    +49 261 129-4222

Zuständige Abteilungen