Kfz-Kennzeichen: rotes 06er (Händler, Hersteller, Werkstätten)

  • Leistungsbeschreibung

    Für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten von nicht zugelassenen Fahrzeugen ist das rote 06er-Händlerkennzeichen (zum Beispiel für Kfz-Hersteller und Teilehersteller, Händler, Werkstätten) bestimmt.

    Die keinem Fahrzeug fest zugeteilte Kennzeichen-Nummer beginnt immer mit "06". Die Kennzeichen dürfen nur für den eigenen Betrieb eingesetzt werden.
    Das rote Kennzeichen ist nur mit dem besonderen Fahrzeugscheinheft zu verwenden.

    Voraussetzungen

    Nach Eingang des Antrages auf Ausstellung wird geprüft, ob der Antragsteller zu dem berechtigten Personenkreis gehört und persönlich zuverlässig ist. Hierfür wird die für den Antragsteller zuständige Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung sowie die zuständige Polizeibehörde angehört. Es ist ein Führungszeugnis und ggfls. ein Auszug aus dem VZR und/oder Gewerberegister vorzulegen.

    Vor Zuteilung des Kennzeichens kann auch noch eine Betriebsüberprüfung vor Ort durchgeführt werden, um die tatsächlichen Verhältnisse festzustellen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Führungszeugnis des Inhabers oder Verantwortlichen
    • Gewerbeanmeldung
    • bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und Personalausweis des Geschäftsführers/Prokuristen 
    • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
    • Auskünfte aus den oben erwähnten Registern, sofern Sie Ihnen übersandt wurden, ansonsten Nachweis der Beantragung der Auskünfte
    • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

    Wenn Sie einen Dritten mit der Eintragung der Änderung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen; außerdem muss er Ihr Personaldokument (im Original) bei der Zulassungsstelle vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich zu auszuweisen.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühren richten sich nach Nr. 221,5 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Sie betragen zwischen 25,60 € und 205,00 €.

    Für die Ausstellung eines neuen Fahrzeugscheinheftes 15,30 €.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Zuteilung erfolgt grundsätzlich befristet.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Die Kennzeichen sind steuerbegünstigt. Sie unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer von (zur Zeit) 46,02 Euro für Krafträder und 191,73 Euro für alle übrigen Fahrzeuge.


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

Ansprechpartner: +49 261 129-4420

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