Kfz-Zulassung: Wiederzulassung eines nach Diebstahl zurückgegebenen Kfz

  • Leistungsbeschreibung

    Nach einem Diebstahl wird das gestohlene Fahrzeug regelmäßig zur Vermeidung von Nachteilen für den Halter außer Betrieb gesetzt. Erhält der bisherige Eigentümer das Fahrzeug zurück und möchte dieses wieder für den Verkehr zulassen, gelten hierfür die gleichen Vorschriften wie für die Wiederzulassung eines Fahrzeugs.


Ihr Anliegen direkt online starten

An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

Ansprechpartner:    +49 261 129-4420

Zuständige Abteilungen