Auskünfte aus den Personenstandsregistern
Leistungsbeschreibung
An Stelle von Personenstandsurkunden oder beglaubigten Abschriften bzw. Ausdrucken aus den Registern, können aus den Registern auch Auskünfte (z.B. Geburtszeit) erteilt werden.
Verfahrensablauf
Die Auskunft kann bei persönlicher Vorsprache oder schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) erfragt werden. Bei schriftlichen Anforderungen bitten wir Sie die Gebühren per Vorkasse zu entrichten. Sie erhalten hierzu eine Antwort von uns mit entsprechenden Zahlungsinformationen. Eine telefonische Auskunftserteilung ist leider nicht möglich.
Zuständige Stelle
Zuständig ist das Standesamt, bei welchem der jeweilige Personenstandsfall beurkundet wurde.
Zuständige Mitarbeiter beim Standesamt Koblenz
Elke Große
Tel.: 0261/129 1772Silvia Neiser
Tel.: 0261/129 1771Voraussetzungen
Auskünfte aus Personenstandsurkunden sind auf Antrag den Peresonen zu erteilen, auf die sicher Reigstereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf die Erteilung einer Auskunft, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.
Gleiches gilt für die Erteilung von Auslünften aus Sammelakten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Unterlagen:
- Personalausweis / Reisepass
- ggf. Nachweis über ein rechtliches Interesse
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren für eine Auskunft aus einem Personenstandsregister belaufen sich auf 10,00 Euro.
Rechtsgrundlage
§§ 61, 62 Personenstandsgesetz (PStG)