Rundfunkbeitragspflichtbefreiung

  • Leistungsbeschreibung

    Hinweise zum Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrages:

    Ein Besuch des Bürgeramtes zur Beantragung der Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht oder der Ermäßigung des Rundfunkbeitrages ist nicht erforderlich, wenn Sie als Anlage Ihres Bescheides über Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II eine Bescheinigung über den Bezug zur Vorlage bei der GEZ besitzen. In diesem Falle ist es ausreichend, wenn diese Seite im Original zusammen mit einem ausgefüllten Befreiungsantrag direkt an ARD, ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln geschickt wird.  

    Wer von der Rundfunk- und Fernsehgebühr befreit ist, kann bei der Telekom den Telefon-Sozialtarif beantragen.