Baugenehmigung zur Errichtung von Werbeanlagen

  • Leistungsbeschreibung

    Werbeanlagen im öffentlichen Straßenraum sind nur zulässig, wenn sie von der zuständigen Bauordnungsbehörde genehmigt sind. Das gilt für klassische Werbetafeln genauso wie für mit Werbung bemalte Hauswände. Gewerbetreibende sollten darauf achten, dass ihre Werbeanlagen baurechtlich genehmigt sind, denn die Behörden verlangen bei Verstößen gegebenenfalls die Beseitigung und setzen Bußgelder fest.

    Weitere zuständige Ämter:
     Die Inanspruchnahme des öffentlichen Straßenraumes zur Aufstellung von Werbeanlagen (auch Kurzzeitwerbeträger) ist nach den Bestimmungen des Landesstraßengesetzes -LStrG- erlaubnis-bzw. gestattungspflichtig. Entsprechende Anfragen sind an das Ordnungsamt zu richten.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Unterlagen:

    • Werbeantrag mindestens 2-fach
    • aktualisierter katasteramtlicher Lageplan mit Eintragung der Position/en der Werbeanlage/n
    • Ansichtszeichnungen des Gebäudes mit Eintragung der Werbeanlagenanbringungsorte
    • Vermaßte Zeichnung/en der Werbeanlage/n mit Farbdarstellung
    • Standsicherheitsnachweis der von einer Person nach §66 Abs. 5 LBauO aufgestellt sein muß
  • Welche Gebühren fallen an?

    Gebühren: 
     Gebühren werden gemäß der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht  erhoben. Nach Gebührenziffer 1.2.1.3 betragen die Gebühren zur gesonderten Herstellung, Errichtung oder Änderung von Werbeanlagen (60,00 € - 2000,00 € je Werbeanlage unter Berücksichtigung der Art, Größe, Lage und Fernwirkung der Werbefläche.

  • Anträge / Formulare

  • Was sollte ich noch wissen?

    Planungsrechtliche Einschränkungen

    • In beplanten Bereichen können für die Errichtung von Werbeanlagen Einschränkungen/Vorgaben vorhanden sein. Beachten Sie hierzu bitte die Textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes.
    • Für den Bereich der historischen Altstadt besteht eine Gestaltungssatzung. Diese und einen Übersichtsplan des Geltungsbereiches können Sie nachfolgend Downloaden:


  • Kurztext

    Besonderheiten


     
    Werbeanlagen im öffentlichen Straßenraum: 

    • Für die Bewirtschaftung, Unterhaltung und Pflege von Plakatanschlagtafeln, Stadtinfoanlagen und Litfaßsäulen im öffentlichen Straßenraum der Stadt Koblenz trägt in der Regel die Firma Süpla Deutsche Städte- und Gemeindewerbung Rechnung. Vergleichbare Anlagen auf privaten Grundstücken werden durch die jeweiligen Anlagenbetreiber bewirtschaftet.