Kfz-Kennzeichen: Internetbasierte Zulassung

  • Leistungsbeschreibung

    Seit dem 01. Oktober 2019 können Bürgerinnen und Bürger alle Standardzulassungsvorgänge im Internet abwickeln. Mit Inkrafttreten der „Vierten Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ wurde die internetbasierte Abwicklung aller Standardzulassungsvorgänge

    • Außerbetriebsetzung
    • Wiederzulassung
    • Neuzulassung
    • Umschreibung

    für Privatpersonen ermöglicht (Stufe 3).

    Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

    1. Ein nach dem 01. Januar 2015 zugelassenes Fahrzeug
    2. Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes
    3. Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
    4. Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de) https://www.ausweisapp.bund.de/home
  • Weiterführende Informationen