Digitale Leihgeräte
Mit dem Sofortausstattungsprogramm des Bundes sollte während der Corona-Pandemie möglichst vielen Schülerinnen und Schülern Fernunterricht mit mobilen Endgeräten zu Hause ermöglicht werden, soweit es hierzu einen besonderen Bedarf aus Sicht der Schulen zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte gab.
Als innovativer Schulträger hat es sich die Stadt Koblenz in Zusammenarbeit mit Land und Bund zur Aufgabe gemacht auch weiterhin den Schulen in ihrer Trägerschaft und damit auch den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zu bieten, digitale Geräte auszuleihen.
Die Stadt Koblenz besitzt aktuell ca. 9.000 Notebooks und Tablets sowie ein umfangreiches Zubehör für die Ausleihe an SchülerInnen, LehrerInnen und Schulen.
Seit 2021 investiert die Stadt Koblenz verstärkt in digitale Klassenausstattungen, wie z.B. Projektoren oder digitale Tafelsysteme in allen städtischen Schulen, sodass mit dem Einsatz der mobilen Geräte eine gemeinsame Fortentwicklung der Unterrichtseinheiten erfolgt.
Auf dieser und den folgenden Seiten finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die digitalen Leihgeräte:
Informationen für SchülerInnen
Hier findest Du als SchülerIn alle wichtigen Informationen rund um das Thema iPad & Co.
Informationen für Eltern
Hier finden Sie als Eltern alle wichtigen Informationen rund um die Ausleihe der mobilen Leihgeräte.
Informationen für LehrerInnen
Hier finden Sie als LehrerIn alle wichtigen Informationen bezüglich der Ausleihe von mobilen Leihgeräten.
Ausleihe
1. Wenn in der Klasse Ihres Kindes Leihgeräte (iPad oder Notebook) inkl. Zubehör angeboten werden, erhalten Sie den Link zur Beantragung eines Leihgerätes von der Schule. Über diesen Link beantragen Sie das Gerät. Dabei schließen Sie mit der Stadt Koblenz einen Vertrag. Hier finden Sie eine Übersicht in welcher Klasse digitale Leigeräte angeboten werden.
2. Nach Prüfung des Vertrags erhält Ihr Kind das Leihgerät (iPad bzw. Notebook) und das Zubehör zu Beginn des Schuljahres. Dafür kommen MitarbeiterInnen der Stadt Koblenz in die Schule. Sie erhalten mit der Vertragsbestätigung einen Strichcode. Diesen Strichcode muss Ihr Kind bei der Ausgabe vorzeigen.
3. Bekommt Ihr Kind das Leihgerät und das Zubehör während des Schuljahres, z.B. weil es die Schule oder den Bildungszweig wechselt, erfolgt die Ausgabe im Rathaus I Zimmer 238, Willi-Hörter-Platz 1. Dafür müssen Sie bitte vorher einen Termin vereinbaren.
Ohne vorherige Terminvereinbarung können wir das Gerät nicht herausgeben!
Rückgabe
1. Sie müssen das Leihgerät zurückgeben, wenn Ihr Kind die Schule verlässt. Meistens ist das der Fall, wenn Ihr Kind die Schule beendet. Weitere Gründe können das Verlassen der Schule, ein Schul- bzw. Bildungszweigwechsel oder auch ein Schulverweis sein.
2. Am Ende des Schuljahres geben Sie das Leihgerät und das Zubehör bitte zentral in der Rhein-Mosel-Halle zurück. Die Rhein-Mosel-Halle ist in der Julius-Wegeler-Str. 4 in Koblenz. Der Termin hierfür ist grundsätzlich in den letzten zwei Wochen vor den Sommerferien. Weitere Informationen zur Rückgabe finden Sie hier.
3. Wenn Ihr Kind sein Leihgerät zu einem anderen Zeitpunkt als am Ende des Schuljahres zurückgeben muss (Schulwechsel, Verweis, etc.), vereinbaren Sie bitte mit uns einen Termin.
Schadensmeldung / Verlustmeldung
Falls das mobile Leihgerät oder das Zubehör kaputt geht oder nicht mehr funktioniert, müssen Sie hier eine Schadensmeldung ausfüllen und im Anschluss einen Termin mit uns vereinbaren.
Auf keinen Fall darf das Gerät eigenmächtig repariert oder zu einem Dienstleister gebracht werden. Die Kosten hierfür werden von uns nicht übernommen.
Ist das Gerät oder Zubehör verloren gegangen, füllen Sie bitte ebenfalls eine Schadensmeldung aus. Bei Verdacht auf Diebstahl müssen Sie außerdem bei der Polizei eine Strafanzeige stellen.
FAQs
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