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Ganztagsförderung an Koblenzer Grundschulen
Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben Kinder in der 1. Klasse einen gesetzlichen Anspruch auf eine ganztägige Förderung in der Grundschule. Dieser Anspruch wird schrittweise ausgeweitet und gilt ab dem Schuljahr 2029/2030 für alle Kinder der Klassen 1 bis 4.
Ziel der Ganztagsförderung ist es, Familien im Alltag zu entlasten und Kindern mehr Zeit zum Lernen, Spielen und Entdecken zu geben.
Was bedeutet der Rechtsanspruch?
- Der Anspruch umfasst bis zu acht Stunden Betreuung und Förderung pro Tag, an fünf Tagen in der Woche.
- Die Unterrichtszeit zählt mit dazu.
- Auch in den Schulferien besteht ein Anspruch auf Ganztagsangebote.
- Eltern entscheiden selbst, ob und wie lange ihr Kind an der Ganztagsförderung teilnimmt. Eine Verpflichtung gibt es nicht.

Ganztagsangebote an den Koblenzer Grundschulen
Die Stadt Koblenz ist Träger von 25 Grundschulen.
10 Grundschulen sind bereits als Ganztagsschulen organisiert und bieten montags bis donnerstags ein Angebot von 8 bis 16 Uhr.
An 15 Grundschulen gibt es aktuell die sogenannte Betreuende Grundschule (BGS) mit einer Betreuung bis 14 Uhr.
Bisher lag der Schwerpunkt der BGS vor allem auf der Betreuung der Kinder. Mit dem neuen Gesetz wird dieses Angebot Schritt für Schritt weiterentwickelt und stärker pädagogisch ausgerichtet.
An fünf Schulen gibt es bereits heute Betreuungsangebote bis 16 Uhr in Zusammenarbeit mit freien Trägern. Diese Angebote bleiben bestehen und werden weiter ausgebaut.

Welches Ziel verfolgt die Ganztagsförderung bis 2029?
Die Ganztagsförderung ist mehr als Betreuung. Sie bietet Kindern:
Zeit für Lernen und Üben in ruhiger Atmosphäre
Abwechslungsreiche Angebote wie Sport, Kreatives oder Projekte
Unterstützung bei den Hausaufgaben
Gemeinsame Mahlzeiten und Zeit zum Ausruhen
Förderung der sozialen und persönlichen Entwicklung
Unterricht und Nachmittagsangebote greifen dabei eng ineinander. Auch Kinder mit besonderem Förderbedarf werden gezielt unterstützt.
Wichtig ist der Stadt Koblenz eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern sowie mit außerschulischen Partnern.
Die Ganztagsförderung wird Schritt für Schritt weiterentwickelt. Bis 2029 soll an allen Koblenzer Grundschulen ein verlässliches Ganztagsangebot zur Verfügung stehen.

Räume für den Ganztag
An einigen Schulen reichen die vorhandenen Räume nicht aus. Deshalb werden dort zusätzliche Räume geschaffen oder bestehende Räume angepasst, damit Kinder gut lernen, spielen und essen können.

So wird der Ganztag umgesetzt
Die Organisation der Ganztagsförderung während der Schulzeit übernimmt das Kultur- und Schulverwaltungsamt der Stadt Koblenz. Ziel ist es, an allen Grundschulen ein verlässliches und qualitativ gutes Ganztagsangebot zu schaffen.

Umsetzung nach Schulform
Ganztagsschule: Anspruch Freitag 12 Uhr bis 16Uhr
Halbtagsgrundschule: Anspruch Montag bis Freitag 12 Uhr bis 16Uhr
Häufige Fragen
zur Ganztagsförderung an Koblenzer Grundschulen
Was ist das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG)?
Das Ganztagsförderungsgesetz sorgt dafür, dass Kinder im Grundschulalter einen gesetzlichen Anspruch auf ganztägige Betreuung und Förderung haben. Ziel ist es, Familien im Alltag zu entlasten und Kindern mehr Zeit zum Lernen, Spielen und zur persönlichen Entwicklung zu geben.
Ab wann gilt der Anspruch für mein Kind?
- Ab dem Schuljahr 2026/2027 für alle Kinder der 1. Klasse
- Ab dem Schuljahr 2029/2030 für alle Kinder der Klassen 1 bis 4
Wie lange dauert die Ganztagsförderung pro Tag?
Der Anspruch umfasst bis zu acht Stunden pro Tag, an fünf Tagen in der Woche.
Die Unterrichtszeit zählt dabei mit.Muss mein Kind an der Ganztagsförderung teilnehmen?
Nein.
Die Teilnahme ist freiwillig. Eltern entscheiden selbst, ob und in welchem Umfang sie das Angebot nutzen möchten.Gibt es auch Angebote an Freitagen?
Ja.
Im Rahmen des GaFöG wird das Ganztagsangebot künftig auch freitags angeboten. Dazu gehört auch eine Mittagsverpflegung.Welche Ganztagsangebote gibt es aktuell an Koblenzer Grundschulen?
- 10 Grundschulen sind bereits als Ganztagsschulen organisiert (montags bis donnerstags bis 16 Uhr).
- An 15 Grundschulen gibt es derzeit die Betreuende Grundschule (BGS) mit Betreuung bis 14 Uhr.
- An einigen Schulen bestehen bereits Angebote bis 16 Uhr in Zusammenarbeit mit freien Trägern.
Diese Angebote werden schrittweise weiterentwickelt und ausgebaut.
Was ändert sich durch das GaFöG bis 2029?
Mit dem GaFöG wird die Betreuung:
- verlässlicher
- länger
- und stärker pädagogisch gestaltet
Es geht nicht mehr nur um Aufsicht, sondern um eine sinnvolle Gestaltung des Nachmittags mit Lern-, Spiel- und Förderangeboten.
Welches Umsetzungsziel verfolgt die Ganztagsförderung bis 2029 konkret?
Die Ganztagsförderung bietet:
- Unterstützung beim Lernen und Üben
- Zeit für Spielen, Sport und kreative Angebote
- Projektangebote
- Gemeinsames Mittagessen
- Zeit zum Ausruhen und für soziale Kontakte
Unterricht und Nachmittagsangebote sind dabei eng miteinander abgestimmt. Die konkrete Umsetzung ist an jeder Schule unterschiedlich.
Reichen die Räume an den Schulen aus?
An einigen Schulen sind zusätzliche Räume nötig. Diese werden schrittweise geschaffen oder angepasst, damit alle Kinder gut betreut werden können.
Wer organisiert die Ganztagsangebote?
Die Organisation der Ganztagsförderung während der Schulzeit übernimmt das Kultur- und Schulverwaltungsamt der Stadt Koblenz, in enger Zusammenarbeit mit Schulen und Kooperationspartnern.
Ab wann gibt es an allen Schulen ein Ganztagsangebot?
Die Ganztagsförderung wird schrittweise eingeführt und ausgebaut.
Spätestens ab dem Jahr 2029 soll an allen Koblenzer Grundschulen ein verlässliches Ganztagsangebot zur Verfügung stehen.Was wird die Betreuung kosten?
Zur Zeit stehen die Kosten noch nicht fest.
Wo kann ich den Antrag stellen?
in Bearbeitung!
Kontaktdaten
Frau Nicole Hauser
Kultur- und Schulverwaltungsamt
Willi-Hörter-Platz 1
Öffnungszeiten
Montag
Von 08:30 bis 12:00 Uhr
Dienstag
Von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag
Von 08:30 bis 12:00 Uhr
Freitag
Von 08:30 bis 12:00 Uhr
