Stattstrand_Girls.jpg

Leben in Koblenz

Bildungsstandort Koblenz


Diese Seite befindet sich derzeit noch im Aufbau!

Ganztagsförderung an Koblenzer Grundschulen

Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben Kinder in der 1. Klasse einen gesetzlichen Anspruch auf eine ganztägige Förderung in der Grundschule. Dieser Anspruch wird schrittweise ausgeweitet und gilt ab dem Schuljahr 2029/2030 für alle Kinder der Klassen 1 bis 4.

Ziel der Ganztagsförderung ist es, Familien im Alltag zu entlasten und Kindern mehr Zeit zum Lernen, Spielen und Entdecken zu geben.

Was bedeutet der Rechtsanspruch?

  • Der Anspruch umfasst bis zu acht Stunden Betreuung und Förderung pro Tag, an fünf Tagen in der Woche.

  • Die Unterrichtszeit zählt mit dazu.

  • Auch in den Schulferien besteht ein Anspruch auf Ganztagsangebote.

  • Eltern entscheiden selbst, ob und wie lange ihr Kind an der Ganztagsförderung teilnimmt. Eine Verpflichtung gibt es nicht.


Layout 1
Layout 1

Häufige Fragen 

zur Ganztagsförderung an Koblenzer Grundschulen

Kontaktdaten

Frau Nicole Hauser

Kultur- und Schulverwaltungsamt

Willi-Hörter-Platz 1

56068 Koblenz

+49 261 129-1903

Öffnungszeiten

Montag

Von 08:30 bis 12:00 Uhr

Dienstag

Von 08:30 bis 12:00 Uhr

Donnerstag

Von 08:30 bis 12:00 Uhr

Freitag

Von 08:30 bis 12:00 Uhr