Ganztagsförderung an Koblenzer Grundschulen
Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben Kinder in der 1. Klasse einen gesetzlichen Anspruch auf eine ganztägige Förderung in der Grundschule. Dieser Anspruch wird schrittweise ausgeweitet und gilt ab dem Schuljahr 2029/2030 für alle Kinder der Klassen 1 bis 4.
Ziel der Ganztagsförderung ist es, Familien im Alltag zu entlasten und Kindern mehr Zeit zum Lernen, Spielen und Entdecken zu geben.
Was bedeutet der Rechtsanspruch für die Stadt Koblenz?
- Der Anspruch umfasst bis zu acht Stunden Betreuung und Förderung pro Tag, an fünf Tagen in der Woche.
- Die Unterrichtszeit zählt mit dazu.
- Auch in den Schulferien besteht ein Anspruch auf Ganztagsangebote, welche durch das Jugendamt der Stadt Koblenz und Freie Träger mit zustätzlichem Selbstkostenanteil organisiert werden.
- Eltern entscheiden selbst, ob und wie lange ihr Kind an der Ganztagsförderung teilnimmt. Eine Verpflichtung gibt es nicht.
- Damit eine GaFöG-Gruppe entstehen kann, müssen mindestens vier Anmeldungen vorliegen.
- mehr Infos unter: Ganztagsförderungsgesetz-Konzept
Anmeldung zum Schuljahr 2026/2027
Die Anmeldungen für die Ganztagsförderungs-Betreuung erfolgt folgende Optionen:
- Telefon: 0261 129 1903
- Mail: nicole.hauser@stadt.koblenz.de
- Kontaktanfrage
Die Anmeldungen sind möglich bis zum 30.05.2026.





