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Leben in Koblenz

Bildungsstandort Koblenz

Ganztagsförderung an                Koblenzer Grundschulen

Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben Kinder in der 1. Klasse einen gesetzlichen Anspruch auf eine ganztägige Förderung in der Grundschule. Dieser Anspruch wird schrittweise ausgeweitet und gilt ab dem Schuljahr 2029/2030 für alle Kinder der Klassen 1 bis 4.

Ziel der Ganztagsförderung ist es, Familien im Alltag zu entlasten und Kindern mehr Zeit zum Lernen, Spielen und Entdecken zu geben.

Was bedeutet der Rechtsanspruch für die Stadt Koblenz?

  • Der Anspruch umfasst bis zu acht Stunden Betreuung und Förderung pro Tag, an fünf Tagen in der Woche.

  • Die Unterrichtszeit zählt mit dazu.

  • Auch in den Schulferien besteht ein Anspruch auf Ganztagsangebote, welche durch das Jugendamt der Stadt Koblenz und Freie Träger mit zustätzlichem Selbstkostenanteil organisiert werden. 

  • Eltern entscheiden selbst, ob und wie lange ihr Kind an der Ganztagsförderung teilnimmt. Eine Verpflichtung gibt es nicht.

  • Damit eine GaFöG-Gruppe entstehen kann, müssen mindestens vier Anmeldungen vorliegen.

  • mehr Infos unter: Ganztagsförderungsgesetz-Konzept


Anmeldung zum                          Schuljahr 2026/2027

Die Anmeldungen für die Ganztagsförderungs-Betreuung erfolgt folgende Optionen:

Die Anmeldungen sind möglich bis zum 30.05.2026.

Kosten

  • Halbtagsgrundschule

    Die Betreuung von Mo-Fr von 12:00-16:00 Uhr wird 50,00 € im Monat kosten. 

    Hierbei ist es egal, ob nur einzelne Tage in Anspruch genommen werden oder die Kinder früher abgeholt werden, die Pauschale ist immer komplett zu bezahlen.
    Hat eine Familie mehrere Kinder in der BGS/GaFöG-Betreuung bis 16:00 Uhr erfolgt eine Sozialstaffelung: 50,00 €/32,00 €/24,00 €.

  • Ganztagsgrundschule

    Die Betreuung an Freitagen von 12:00-16:00 Uhr wird 5,00 € im Monat kosten.

  • Mittagsverpflegung

    Die Mittagsverpflegung kostet 66,00 € im Monat und wird elf Mal abgebucht.

    Es bleibt bei einer Pauschale, egal an wie vielen Tagen die Kinder tatsächlich da sind. Die Kosten der Mittagsverpflegung sind erstattungsfähig über die Leistung Bildung und Teilhabe.


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Häufige Fragen 

zur Ganztagsförderung an Koblenzer Grundschulen

Kontaktdaten

Frau Nicole Hauser

Kultur- und Schulverwaltungsamt

Willi-Hörter-Platz 1

56068 Koblenz

+49 261 129-1903

Öffnungszeiten

Montag

Von 08:30 bis 12:00 Uhr

Dienstag

Von 08:30 bis 12:00 Uhr

Donnerstag

Von 08:30 bis 12:00 Uhr

Freitag

Von 08:30 bis 12:00 Uhr