Aktuelles
Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigten,
zur Zeit erreichen uns sehr viele Anfragen über die Kündigung des Betreuungsvertrages. Diese Kündigungen betreffen die betreuende Grundschule (BGS). Wenn Ihr Kind für die GaFöG Betreuung angemeldet ist, kann es nicht gleichzeitig für die betreuende Grundschule angemeldet sein! Wenn Sie eine Bestätigung für die GaFöG Betreuung erhalten haben, ist Ihr Kind für diese Betreuung angemeldet!
Wenn Ihr Kind den Ganztag besucht und für die GaFöG Betreuung angemeldet ist, wurde außerdem der Vertrag für die Mittagsverpflegung angepasst/organisatorisch ausgesetzt. Dies ist notwendig, da Ihr Kind nun 5 Essen pro Woche erhält. Seien Sie sich jedoch gewiss, dass Ihr Kind selbstverständlich für den Ganztag eine tägliche Verpflegung erhält.
Hierzu werden bei Zeiten neue Vertragsunterlagen an Sie versendet! Die o. g. Änderungen sind notwendig, damit keine doppelten Abbuchungen der Beiträge erfolgen (bspw. Betreuung + Ganztag oder Mittagessen + Ganztag).





