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Leben in Koblenz

Gleichstellungsstelle  der Stadt Koblenz

Ansprechpartnerinnen:

Meike Baumann

Gleichstellungsbeauftragte

Leitung der Gleichstellungsstelle


Marion Hallermann

Stv. Gleichstellungsbeauftragte

Stv. Leitung der Gleichstellungsstelle


Kontakt und Terminvereinbarung:

Vorzimmer:  Jacqueline Lynch

Telefon: 0261 129-1051

Fax: 0261 129-1055

E-Mail: gleichstellungsstelle@stadt.koblenz.de


Anschrift;

Rathausgebäude II, Willi-Hörter-Platz 2, 56068 Koblenz

2. Stock, Zimmer 203 bis 207

Der Zugang ist barrierefrei.


Aufgaben und Angebote der Gleichstellungsstelle zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern


  • Für Einwohner:innen

Im Rahmen der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz hat die Gleichstellungsstelle die Aufgabe der Förderung des Bewusstseinswandels in der Gesellschaft zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Dazu zählt auch die Initiierung, Durchführung und Unterstützung von Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen und beruflichen Situation von Frauen sowie zur Umsetzung des verfassungsrechtlichen Gleichstellungsauftrags in sonstigen Bereichen, die die kommunalen Angelegenheiten betreffen.

Wir informieren in Veranstaltungen und Veröffentlichungen über frauen- und gleichstellungsrelevante Themen. Darüber hinaus beraten wir Frauen und Mädchen in allen Lebenslagen und vermitteln Kontakte zu spezialisierten Beratungsstellen.

Kontaktstelle für Diskriminierungsfragen

Einwohner:innen von Koblenz, die sich z. B. wegen des Geschlechts, der sexuellen Orientierung oder aus anderen Gründen diskriminiert fühlen, können sich an die Gleichstellungsstelle wenden. Die Gleichstellungsstelle arbeitet im Sinne einer Verweisberatung. Das bedeutet, sie fungiert als niedrigschwellige Einstiegsunterstützung für Betroffene. Ihre Aufgabe besteht darin, Beratungsanliegen und -bedarfe aufzunehmen und so weit zu klären, dass für die fachlich-inhaltliche Beratung an eine spezialisierte Beratungsstelle weitervermittelt werden kann.

Unter dem Motto "Vielfältig. Anders. Gleich!" informiert die Landesantidiskriminierungsstelle und klärt auf, sie berät und unterstützt alle Menschen.
Nähere Informationen über Rechtsfragen und Beratung, Netzwerke und Service-Angebote sowie Ansprechpartner:innen und Lesenswertes finden Sie unter

https://mffjiv.rlp.de/de/themen/vielfalt/antidiskriminierungsstelle/.

Auf der Homepage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes finden Sie unter anderem einen digitalen Beratungswegweiser, intelligente Suchfunktionen und eine aktualisierte Beratungslandkarte. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat ihr Beratungsangebot ausgebaut. Unter der neuen, kostenlosen Rufnummer 0800 – 546 546 5 stellt ein Servicebüro von Montag-Donnerstag jeweils von 9-15 Uhr die telefonische Beratung sicher. Mehr Informationen unter

https://www.antidiskriminierungsstelle.de

Zudem gibt es die Meldeplattform  <http://www.meldestelle-rlp.de>  online. Hier können Vorfälle gemeldet werden, die rassistisch, antisemitisch oder durch weitere menschenfeindliche Motivlagen heraus begangen wurden. Melden können sich hier sowohl Betroffene als auch Zeug:innen von Vorfällen.

Darüber hinaus vermittelt die Meldestelle bei Bedarf passende Beratung und Unterstützung.

  • Sie sind Einwohner:in und haben ein Anliegen oder benötigen Informationen? Dann kontaktieren Sie uns    bitte über die oben genannte Telefonnummer oder E-Mailadresse.


  • Für Mitarbeitende der Stadtverwaltung

Verwaltungsintern arbeitet die Gleichstellungsstelle auf der Grundlage des Landesgleichstellungsgesetzes Rheinland-Pfalz. Die Aufgaben sind hierbei u. a. die Mitarbeit in Projektgruppen und Arbeitskreisen, das Anbieten frauenspezifischer Fortbildungen sowie das Angebot von Sprechstunden für die weiblichen Beschäftigten. Des Weiteren gehört die Mitwirkung an der Personalplanung, bei Stellenbesetzungsverfahren sowie bei der Fortschreibung des Gleichstellungsplans zu den Aufgaben der Gleichstellungsstelle. 


Den aktuellen Gleichstellungsplan der Stadtverwaltung können Sie hier einsehen.


Interne Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (§ 13 AGG)

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat zum Ziel, Benachteiligungen am Arbeitsplatz aus rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Auch sexuelle Belästigung ist eine Form der Benachteiligung. Mitarbeiter:innen der Stadtverwaltung Koblenz, die sich aus o. a. Gründen im Zusammenhang mit ihrer Arbeit benachteiligt fühlen, können sich mit ihren Fragen an die Gleichstellungsstelle wenden.

  •  Sie sind Mitarbeiter:in der Stadtverwaltung und haben ein Anliegen oder benötigen Informationen? Dann kontaktieren Sie uns bitte über die oben genannte Telefonnummer oder E-Mailadresse.



Weitere Angebote der Stadt Koblenz


Queerbeauftragte

Die Queerbeauftragte vertritt die Interessen der queeren Einwohner:innen der Stadt Koblenz. Sie ist Vermittlerin zwischen der Stadtverwaltung und den in Koblenz lebenden queeren Menschen. Die Queerbeauftragte übt ein städtisches Ehrenamt aus und wird auf Vorschlag des Gleichstellungsausschusses vom Stadtrat für die Dauer einer Ratsperiode gewählt. Hier finden Sie weitere Informationen zur Queerbeauftragten.