Mittelrhein-Museum

Leben in Koblenz

Kultur

benutzung des stadtarchivs

Die Benutzung richtet sich nach der Archivordnung und der Gebührenordnung des Stadtarchivs. Nach § 10 Abs. 2 der Archivordnung vom 16.6.1999 und § 2 Abs. 1 der Gebührenordnung vom 6.9.1999 werden Gebühren fällig, wenn wir für Sie recherchieren. Diese Gebühren werden auch dann fällig, wenn unsere Sucharbeiten ohne Ergebnis bleiben.

Beide Dokumente können Sie sich ebenso wie den Benutzungsantrag als PDF-Dokumente herunterladen.

Das selbstständige Fotografieren von Archivgut ist in unserem Benutzersaal unter Beachtung rechtlicher und/oder konservatorischer Belange kostenfrei möglich.

Sie haben zudem die Möglichkeit, Personenstandseinträge aus den Altregistern des Bestandes 623,2 (Stadt Koblenz, Standesamt, Zivil- und Personenstandsregister) online anzufordern. Bitte beachten Sie dabei, dass die Personenstandsregister gemäß § 5 des Personenstandsgesetzes (PStG) erst nach dem Ablauf der folgenden Fortführungsfristen an das Stadtarchiv Koblenz abgegeben werden:

  • Geburtenregister = 110 Jahre
  • Eheregister/Lebenspartnerschaftsregister = 80 Jahre
  • Sterberegister = 30 Jahre

Zwecks Erhalt von Personenstandsurkunden, die noch den oben genannten Fortführungsfristen unterliegen, wenden Sie sich bitte an das Standesamt der Stadt Koblenz. Auch diese können hier online angefordert werden.

Die Überlieferung der Personenstandsfälle setzt in den linksrheinischen Gebieten erst ab 1798 und in den rechtsrheinischen Gebieten erst ab 1874/75 ein. Vorher wurden Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle durch die Kirchen registriert. Zwecks weiterer Recherchen in den entsprechenden Kirchenbüchern wenden Sie sich bitte – je nach Konfession – entweder an das Bistumsarchiv Trier oder an die Evangelische Archivstelle Boppard.

  Anforderung von Personenstandseinträgen in Kopie aus dem Stadtarchiv