Planzeichnung

Umwelt und Planung

500-Dächer-Programm Koblenz

Mit dem 500-Dächer-Förderprogramm werden private Haushalte bei der Reduzierung ihrer CO2-Emissionen und bei der Anpassung an den Klimawandel finanziell unterstützt.


Zum Förderantrag:

  • Die Förderrichtlinie und den Förderantrag finden Sie in der rechten Spalte unter Links & Downloads.
  • Auch für die Förderung von Stecker-Solargeräten muss ein Förderantrag gestellt und dieser vor Kauf der Anlage bewilligt worden sein. 
  • Den Förderantrag mit den für den jeweiligen Förderschwerpunkt beizufügenden Unterlagen können Sie entweder  per E-Mail (klimaschutz@stadt.koblenz.de) oder postalisch (siehe Adressfeld des Antragformulars) einreichen. 
  • Maßgeblich für eine Förderung sind die Bestimmungen der Förderrichtlinie. Explizit von einer Förderung ausgeschlossen sind:
    • Photovoltaikanlagen (auch einzelne Module), Stromspeicher, thermische Solaranlagen und Solar-Gründächer, die vor der Bewilligung durch die Stadt Koblenz erworben, installiert und/oder in Betrieb genommen wurden.
    • Der Erwerb, die Installation oder die Inbetriebnahme von gebrauchten Photovoltaikanlagen (auch einzelne Module), gebrauchten Stecker-Solargeräten, gebrauchten Stromspeichern oder gebrauchten solarthermischen Anlagen.
    • Photovoltaikanlagen und solarthermische Anlagen, die nicht von einem Fachbetrieb errichtet werden. Dies betrifft Montage und Installation.
    • Mobile Stromspeicher
    • Freiflächenanlagen
    • Der Austausch einzelner Photovoltaikmodule.
  • Etwaige inhaltliche Rückfragen richten Sie bitte ausschließlich per E-Mail an klimaschutz@stadt.koblenz.de

Die Bearbeitungszeit bei vollständig eingereichten Unterlagen liegt aktuell bei 3-4 Wochen. 
Von diesbezüglichen Nachfragen bitten wir abzusehen.


Zum Auszahlungsantrag:

  • Auf der Grundlage der Förderbewilligung und nach Umsetzung der Maßnahme ist der Zuschuss mittels Auszahlungsantrag zu beantragen. 
  • Ohne Förderbewilligung (siehe auch vorstehenden Abschnitt) erfolgt keine Auszahlung! Ein diesbezüglicher Auszahlungsantrag ist nichtig und wird weder bearbeitet, noch der Eingang bestätigt bzw. beantwortet.
  • Den Auszahlungsantrag finden Sie in der rechten Spalte unter Links & Downloads. Ein aktualisiertes Auszahlungsantragsformular für Förderanträge ab dem 15. September (auf der Grundlage der neuen Förderrichtlinie) wird in Kürze veröffentlicht.
  • Je nach Fördermaßnahme sind dem Auszahlungsantrag weitere Anlagen beizufügen.
  • Welche Anlagen beizufügen sind entnehmen Sie bitte dem Auszahlungsantrag.
  • Der Auszahlungsantrag nebst den weiteren Anlagen kann entweder postalisch (siehe Adressfeld des Antragsformulars) oder - als ein PDF-Dokument - per E-Mail (klimaschutz@stadt.koblenz.de) eingereicht werden. 
  • Etwaige inhaltliche Rückfragen richten Sie bitte ausschließlich per E-Mail an klimaschutz@stadt.koblenz.de

Die Bearbeitungszeit bei vollständig eingereichten Unterlagen liegt aktuell bei 6-8 Wochen. 
Von diesbezüglichen Nachfragen bitten wir abzusehen.


Das wird gefördert

  • "Energieberatung zuhause" der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

    Die Energieberatung der Verbraucherzentrale unterstützt Hausbesitzer und Mieter mit verschiedenen Beratungsangeboten beim Energiesparen. Regelmäßige persönliche Beratungen finden jeden Donnerstag im BauBeratungsZentrum der Stadt Koblenz in der Bahnhofstraße 47 und bei der Verbraucherzentrale Koblenz im Entenpfuhl 37 statt.

    Für einige Fragestellungen ist es sinnvoll, dass die Energieberatung zuhause stattfindet. Für die "Energieberatung zuhause" ist normalerweise ein Eigenanteil von 30 Euro fällig. Dank der Kooperation mit der Stadt Koblenz erfahren Koblenzerinnen und Koblenzer eine besondere Unterstützung: Die „Energieberatung zuhause“ der Verbraucherzentrale ist bis auf weiteres kostenlos.

  • Thermografiemessungen

    Mithilfe von Thermografiemessungen lassen sich Schwachstellen am Gebäude erkennen und so Defizite  der Dämmung eines Hauses gezielt beseitigen. Durch die Kooperation mit dem Energieberater der Verbraucherzentrale verbleibt lediglich ein Eigenanteil von 20 Euro bei den Antragstellenden.

  • Dämmung von Dachflächen und obersten Geschossdecken

    Die Dämmung der obersten Geschossdecke ist eine einfache und gleichzeitig effektive Maßnahme, um den Energieverbrauch eines Hauses zu reduzieren. Die Stadt gewährt daher einen Zuschuss, wenn die Maßnahme den Vorgaben der BEG-Richtlinie entspricht und ein Sachverständiger aus der Expertenliste der DENA eingebunden wird.

    Förderfähig sind die Dämmung der obersten Geschossdecke nach den Richtlinien der BEG Wohngebäude Kredit (KfW-Programme 261/262) sowie der Richtlinie BEG EM Zuschuss der BAfA.

    Die Förderhöhe ist gestaffelt und reicht von 850,- Euro für die Dämmung des Dachbodens von 1-2 Familienhäusern bis zu 1.850 Euro für die Dämmung der Dachflächen.

    Maßgeblich für eine Förderung sind die Vorgaben der Förderrichtlinie.

    Zusatzförderung der Debeka Bausparkasse AG: Im Rahmen des 500-Dächer-Programmes bietet die Debeka Bausparkasse AG eine zusätzliche Ökoprämie in Höhe von 1 Prozent (maximal 300 Euro) der benötigten Darlehenssumme zur Finanzierung der Dachsanierung an. 

  • Photovoltaikanlagen (auch Steckdosenmodule) 

    Gefördert werden Photovoltaikanlagen mit 150 Euro pro kWp und Stecker-Solargeräte mit 70 Euro pro Modul. Darüber hinaus gewährt die Stadt einen pauschalen Zuschuss von 250 Euro bei der Kombination von PV-Anlage und Dachbegrünung. Eine Kombination von PV-Anlagen und Dachbegrünung ist nicht nur eine Maßnahme, die der Anpassung an den Klimawandel zugutekommt, sondern erhöht durch die Kühlwirkung der Begrünung auch die Leistung der PV-Anlage.

    Maßgeblich für eine Förderung sind die Vorgaben der Förderrichtlinie.

    Von einer Förderung explizit ausgeschlossen sind:

    • Photovoltaikanlagen (auch einzelne Module), Stromspeicher, thermische Solaranlagen und Solar-Gründächer, die vor der Bewilligung durch die Stadt Koblenz erworben, installiert und/oder in Betrieb genommen wurden.
    • Der Erwerb, die Installation oder die Inbetriebnahme von gebrauchten Photovoltaikanlagen (auch einzelne Module), gebrauchten Stecker-Solargeräten, gebrauchten Stromspeichern oder gebrauchten solarthermischen Anlagen.
    • Photovoltaikanlagen und solarthermische Anlagen, die nicht von einem Fachbetrieb errichtet werden. Dies betrifft Montage und Installation.
    • Freiflächenanlagen
    • Der Austausch einzelner Photovoltaikmodule.

    Über das Solardachkataster der Stadt Koblenz kann die Eignung des eigenen Daches geprüft und die Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage (auch in Kombination mit Solarthermie, Batteriespeicher, Wärmepumpe, E-Auto oder E-Fahrrad) berechnet werden. 

    Wenn die Errichtung einer eigenen PV-Anlage nicht in Frage kommt kann das PV-Mietmodell der Energieversorgung Mittelrhein (evm) AG eine Alternative sein. 


    Informationen zur Kombination von Dachbegrünung und PV

    Luftbild der katholischen Kindertagesstätte Am Bienhorntal
    Dach der katholischen Kindertagesstätte Am Bienhorntal. (Foto Stadt Koblenz)

    Photovoltaik und extensive Dachbegrünung können gut miteinander kombiniert werden. Bei steigenden Temperaturen, also vor allem an heißen Sommertagen, nimmt die Leistung von Photovoltaikmodulen um ca. 0,5 % pro Grad Celsius ab, ausgerechnet an schönen Sommertagen wird der Ertrag einer Photovoltaikanlage so geschmälert.

    Stehen die aufgeständerten Photovoltaikmodule aber über einer Dachbegrünung, mildert deren Verdunstung zusammen mit anderen Effekten die Aufheizung auf dem Dach ab: Während ein Bitumen- oder Kiesdach von der Sonne bis über 70°C aufgeheizt werden kann, übersteigt die Temperatur über der Dachbegrünung selten 35°C. Die Module bleiben hier kühler und ihr hoher Leistungsgrad bleibt erhalten.

    Wenn diese Kombination nicht sofort verwirklicht werden kann, sollte bei der Anlage der Dachbegrünung die spätere Installation einer PV-Anlage mit geplant oder sogar vorgerüstet werden. Dabei ist u. a. die zusätzliche Auflast einer Photovoltaikanlage zu berücksichtigen.

  • Solarspeicher 

    Durch die Installation von Solarspeichern wird die Eigenverbrauchsquote beim Bau neuer PV-Anlagen optimiert und daher mit gefördert.  Der Zubau von Solarspeichern kann aber auch bei bereits bestehenden PV-Anlagen sinnvoll sein. Mit der Förderung von Solarspeichern bei bestehenden Anlagen soll ein Anreiz gesetzt werden, eine bestehende PV-Anlage umzurüsten und weiter zu betreiben. Die Stadt Koblenz unterstützt den Zubau von Solarspeichern mit 100 Euro pro kWh Speicherkapazität. 

    Maßgeblich für eine Förderung sind die Vorgaben der Förderrichtlinie.

    Von einer Förderung explizit ausgeschlossen sind Mobile Stromspeicher.

  • Solarkollektoranlagen

    Neben der Photovoltaik trägt auch die Nutzung von Solarthermie zur Warmwasserbereitung zur Energieeinsparung bei und kann je nach Dachausrichtung und Verschattungslage gegenüber einer PV-Anlage unter Umständen die bessere Option zur Nutzung von regenerativen Energien sein. Gefördert werden Flachkollektoren mit 100 Euro pro m² und Röhrenkollektoren mit 150 Euro pro m².

    Maßgeblich für eine Förderung sind die Vorgaben der Förderrichtlinie.

    Über das Solardachkataster der Stadt Koblenz kann die Eignung des eigenen Daches geprüft und die Wirtschaftlichkeit einer Solarkollektoranlage (auch in Kombination mit Photovoltaik) berechnet werden. 

  • Dachbegrünung

    Dachbegrünungen bewirken eine unmittelbare Kühlung des darunterliegenden Gebäudes durch Verschattung und Verdunstung und schützen gleichzeitig im Winter vor Energieverlusten. Durch die Entsiegelung der Dachflächen wird der Regen vor Ort versickert. Bezuschusst werden sowohl intensive als auch extensive Begrünungsmaßnahmen mit 30 bzw. 15 Euro pro m² begrünter Fläche. Gefördert wird auch die Begrünung von Nebengebäuden wie z.B. Garagen.

    Über das Gründachkataster der Stadt Koblenz kann die Eignung des eigenen Daches für eine intensive bzw. extensive Dachbegrünung geprüft und die Kosten für die Herstellung berechnet werden. Ein Pflanzlexikon gibt Auskunft, welche Pflanzen am geeignetsten sind.

    Sehr positiv ist die Kombination aus PV-Anlage und (extensiver) Dachbegrünung. Die Kühlung der umgebenden Begrünung führt zu einer verbesserten Leistung der PV-Module während diese einen Witterungsschutz für die sie umgebenden Pflanzen darstellen. Daher gewährt die Stadt einen pauschalen Zuschuss von 250 Euro bei der Kombination von PV-Anlage und Dachbegrünung. 

    Erforderlich vor der Begrünung einer Dachfläche ist die Prüfung der Statik. Diese - sowie die ggf. erforderliche Anpassung der Statik - werden ebenfalls mit bis zu 1.000 Euro unterstützt. 

    Maßgeblich für eine Förderung sind die Vorgaben der Förderrichtlinie.


    Darüber hinaus kann eine Dachbegrünung die Benutzungsgebühr für das Einleiten von Oberflächenwasser deutlich senken. Folgende Anteilssätze können bei der Berechnung der angeschlossenen überbauten Abflussfläche in Abzug gebracht werden:

    • Extensivbegrünung, Dachneigung > 5 Grad: 30 v. H. 
    • Extensivbegrünung unter 10 cm Aufbau, Dachneigung < 5 Grad: 50 v. H. 
    • Extensivbegrünung ab 10 cm Aufbau, Dachneigung < 5 Grad: 60 v. H. 
    • Intensivbegrünung ab 30 cm Aufbau Dachneigung < 5 Grad: 80 v. H. 

    Informationen zur Kombination von Dachbegrünung und PV

    Luftbild der katholischen Kindertagesstätte Am Bienhorntal
    Dach der katholischen Kindertagesstätte Am Bienhorntal. (Foto Stadt Koblenz)

    Photovoltaik und extensive Dachbegrünung können gut miteinander kombiniert werden. Bei steigenden Temperaturen, also vor allem an heißen Sommertagen, nimmt die Leistung von Photovoltaikmodulen um ca. 0,5 % pro Grad Celsius ab, ausgerechnet an schönen Sommertagen wird der Ertrag einer Photovoltaikanlage so geschmälert.

    Stehen die aufgeständerten Photovoltaikmodule aber über einer Dachbegrünung, mildert deren Verdunstung zusammen mit anderen Effekten die Aufheizung auf dem Dach ab: Während ein Bitumen- oder Kiesdach von der Sonne bis über 70°C aufgeheizt werden kann, übersteigt die Temperatur über der Dachbegrünung selten 35°C. Die Module bleiben hier kühler und ihr hoher Leistungsgrad erhalten.

    Wenn diese Kombination nicht sofort verwirklicht werden kann, sollte bei der Anlage der Dachbegrünung die spätere Installation einer PV-Anlage mit geplant oder sogar vorgerüstet werden. Dabei ist u. a. die zusätzliche Auflast einer Photovoltaikanlage zu berücksichtigen.