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Unterführung an der Kurt-Schumacher-Brücke in Moselweiß aus Sicherheitsgründen nur noch für Fußgänger und Radfahrende nutzbar


Die Übersichtskarte visualisiert die Verkehrsbeziehungen im Bereich der Kurt-Schumacher-Brücke auf der Moselweißer Seite.

Fußgänger und Radfahrende, die die Kurt-Schumacher-Brücke nutzen möchten, erreichen den gemeinsamen Geh- und Radweg auf der Brücke im Bereich des Kemperhofs über eine Unterführung. Gleichzeitig befahren auch Pkw diese Unterführung, um über das Kemperhofgelände auf den Park-and-Ride-Parkplatz unterhalb der Brücke zu gelangen oder um in Richtung Schlachthofstraße abzukürzen.

In der Vergangenheit erreichten die Verwaltung regelmäßig Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, die auf Gefahren für Radfahrende und zu Fuß gehende durch plötzliche Begegnungen mit Kraftfahrzeugen in dem beengten Raum mit eingeschränkten Sichtbeziehungen hinwiesen.

Nach eingehender Prüfung hat die Stadtverwaltung entschieden, die Einfahrt zur Unterführung für Pkw am angrenzenden Gelände des Kemperhofklinikums baulich mit Sperrpfosten zu unterbinden, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Die Umsetzung der neuen Verkehrsführung einschließlich angepasster Beschilderung wird kurzfristig durchgeführt.

Als Ausgleich wird eine weitere Zufahrtsmöglichkeit auf der nördlichen Seite des P&R-Parkplatzes geschaffen. Die dafür erforderlichen Markierungsarbeiten werden witterungsbedingt im Frühjahr 2026 durchgeführt. Zukünftig ist es dann möglich, den Parkplatz vom neuen Kreisverkehr an der Koblenzer Straße aus auch über den Linksabbiegestreifen anzufahren, der auf die B 49 führt. Dies stellt gleichzeitig auch die Alternativstrecke zum Erreichen der B49 am Moselufer dar.

Das Foto zeigt den Einfahrtsbereich zur Kurt-Schumacher-Brücke vor der Sperrung für den Autoverkehr. Die Nutzung ist aus Sicherheitsgründen ab sofort nur noch Fußgängern und Radfahrenden vorbehalten. 
Das Foto zeigt den Einfahrtsbereich zur Kurt-Schumacher-Brücke vor der Sperrung für den Autoverkehr. Die Nutzung ist aus Sicherheitsgründen ab sofort nur noch Fußgängern und Radfahrenden vorbehalten.