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Ausbau Geh- und Radweg am Moselufer in Moselweiß

Die Stadt Koblenz plant den Ausbau des Geh- und Radwegs am Moselufer in Moselweiß und Rauental zwischen der Gülser Eisenbahnbrücke und der Peter-Klöckner-Straße. Der rund 2,3 Kilometer lange Abschnitt soll für zu Fuß Gehende und Radfahrende sicherer, breiter und attraktiver werden. Der Abschnitt ist Teil der Gesamtstrecke zwischen Lay und Deutschem Eck und soll durchgängig entlang des rechten Moselufers entwickelt werden. Der Neubau des Geh- und Radwegs zwischen Lay und Moselweiß (Maßnahme des LBM Cochem) wird voraussichtlich im Herbst 2026 fertiggestellt. Der nun von der Stadt geplante Ausbau bildet die Fortsetzung dieser Verbindung.

Hier finden Sie ausführliche Antworten auf häufig gestellte Fragen:

  • Warum ist der Ausbau unbedingt notwendig?

    Die Stadt Koblenz ist zur Verkehrssicherung verpflichtet und der bestehende Weg ist in einem sehr schlechten Zustand:

    • Starke Unebenheiten durch hervorgetretene Baumwurzeln
    • Viele Reparaturstellen (z. B. Asphalt und wassergebundene Decke)
    • Zu geringe Breite für eine gemeinsame und konfliktarme Nutzung durch Radfahrende und zu Fuß Gehende.
    • Herstellung einer durchgängigen rad- und fußgängerfreundlichen Verbindung am rechten Moselufer in Koblenz

    Ohne Sanierung droht sogar eine Sperrung. Der Ausbau sorgt also dafür, dass der Weg dauerhaft für zu Fuß Gehende und Radfahrende nutzbar bleibt.

    Der Weg weist erhebliche Schäden auf und musste an diversen Stellen bereits mit einer unterhaltungsaufwendigen wassergebundenen Decke notdürftig ausgebessert werden. Gefahrenzeichen weisen in regelmäßigen Abständen auf Schäden hin
    Der Weg weist erhebliche Schäden auf und musste an diversen Stellen bereits mit einer unterhaltungsaufwendigen wassergebundenen Decke notdürftig ausgebessert werden. Gefahrenzeichen weisen in regelmäßigen Abständen auf Schäden hin.
  • Was wird konkret gemacht und verbessert?

    • Verbreiterung des Weges auf bis zu 3,50 Meter. Dabei finden keine Auskragungen und Eingriffe in Richtung Mosel statt (wie z.B. am Radweg zwischen Lay und Moselweiß praktiziert).
    • Verbesserung der Oberflächenqualität durch Verbundpflaster.
    • Mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer, denn je breiter der Weg, desto geringer das Konfliktpotenzial.
    • Herstellung einer attraktiven Rad- und Fußverkehrsverbindung zwischen Lay und dem Deutschen Eck.
    • Verbesserung der Querungsmöglichkeiten über die Bundesstraße an mehreren Stellen. Dadurch entsteht eine bessere Erreichbarkeit des Moselufers.
    • Mehr Barrierefreiheit, insbesondere für mobilitätseingeschränkte Menschen.
    • Höhere Aufenthaltsqualität, beispielsweise durch mehr Sitzmöglichkeiten in Ufernähe, die schöner gelegen und besser erreichbar sind.
  • Wer profitiert von dem Ausbau?

    • Zu Fuß Gehende
    • Radfahrende
    • Pendlerinnen und Pendler
    • Schülerinnen und Schüler / Auszubildende
    • Erholungssuchende
    • Menschen mit eingeschränkter Mobilität
    • Nachfolgende Generationen durch neuen, zukunftsfähigen Baumbestand
  • Welche Regeln zur Nutzung der Wege gelten aktuell für den Rad- und Fußverkehr?

    Die Regelung zur Nutzung der Wege ist abschnittsweise unterschiedlich:

    In Richtung Deutsches Eck ist der Weg als reiner Gehweg beschildert. Das Befahren mit dem Fahrrad oder E-Scooter in diese Richtung ist nicht gestattet. Radfahrern steht stattdessen ein Radschutzstreifen zur Verfügung, der an den Einmündungen rot eingefärbt ist.
    In Richtung Deutsches Eck ist der Weg als reiner Gehweg beschildert. Das Befahren mit dem Fahrrad oder E-Scooter in diese Richtung ist nicht gestattet. Radfahrern steht stattdessen ein Radschutzstreifen zur Verfügung, der an den Einmündungen rot eingefärbt ist.

    • Zwischen Gülser Brücke und Kurt-Schumacher-Brücke:
      1. Stadteinwärts ist der Uferweg als Gehweg (Verkehrszeichen 239) ausgewiesen. Radfahrenden haben auf der Fahrbahn der parallel verlaufenden B49 einen Radschutzstreifen als Angebot (siehe Fotos oben).
      2. Stadtauswärts ist der Uferweg als Gehweg / Radfahrer frei (VZ 239 + Zusatzzeichen „Radfahrer frei“) beschildert. Die Beschilderung besagt, dass Radfahrende den Gehweg unter besonderer Rücksichtnahme zu Fuß Gehender benutzen dürfen. Alternativ nutzen Radfahrende die Fahrspur der B49 im Mischverkehr (Fotomontage):

    Stadtauswärts haben Radfahrende die Wahl, ob sie zügig auf der Straße oder in Schrittgeschwindigkeit auf dem Uferweg fahren. (Fotomontage zur Verdeutlichung der Möglichkeiten)


    • Im Abschnitt zwischen Kurt-Schumacher-Brücke und Peter-Klöckner-Straße verläuft der Weg in weiterer Entfernung zur B 49 (Schlachthofstraße) und ist durchgängig für beide Richtungen als gemeinsamer Geh- und Radweg (VZ 240) beschildert. Beide Verkehrsarten sind hier gleichberechtigt, es gilt die gegenseitige Rücksichtnahme.

    Im Abschnitt zwischen Kurt-Schumacher-Brücke und Peter-Klöckner-Straße verläuft der Weg in weiterer Entfernung zur B 49 (Schlachthofstraße) und ist durchgängig für beide Richtungen als gemeinsamer Geh- und Radweg beschildert.
  • Warum ist die derzeitige Verkehrsführung für den Radverkehr unzureichend?

    • Die vorhandenen Wege sind für eine gemeinsame, konfliktfreie Nutzung für Rad- und Fußverkehr zu schmal.
    • Der bauliche Zustand/ Wegebeschaffenheit des Uferwegs ist auf gesamter Strecke unzureichend.
    • Die Mitführung des Radverkehrs auf einer viel befahrenen Bundesstraße (ca. 8.000 Kfz/Tag) bei Tempo 50 ohne eigene Radverkehrsanlage ist wenig attraktiv.
    • Radverkehr muss stadteinwärts zweimal die Bundesstraße queren, mit tlw. langen Wartezeiten.


    Diese Situation entspricht nicht den Zielen des Verkehrsentwicklungsplans der Stadt.

  • Wie wird der Radverkehr künftig geführt?

    • Der nach dem Ausbau ca. 3,50 m breite Uferweg wird nach jetzigem Stand weiterhin als Mischfläche dienen, d. h. der Radverkehr stadtauswärts in Richtung Lay darf ihn auch zukünftig befahren. Stadteinwärts wird er auf dem bereits vorhandenen Radschutzstreifen auf der gegenüberliegenden Seite geführt.
    • Fußgänger können den Weg nach wie vor in beide Richtungen nutzen.
    • Ziel ist eine konfliktarme gemeinsame Nutzung, die durch den breiteren Weg begünstigt wird.


    Die endgültige Beschilderung und Benutzung des Weges ist noch nicht entschieden und wird in Abstimmung mit dem Fördergeber unter Berücksichtigung der Belange aller Verkehrsteilnehmenden geprüft. Einfluss haben auch die Ergebnisse der Verkehrszählungen, die nach Abschluss der Arbeiten am Geh- und Radweg zwischen Lay und Moselweiß durchgeführt werden.

  • Wieso kann der Rad- vom Fußverkehr nicht getrennt werden?

    Für eine Trennung der beiden Verkehrsarten gemäß den geltenden Regelwerken, wäre eine deutlich größere Breite nötig. Dies hätte einen massiven Eingriff in den Natur- und Erholungsraum zur Folge und ist somit nicht vertretbar.

  • Kann auf der Bundesstraße Tempo 30 eingeführt werden?

    Laut Straßenverkehrsgesetz liegen die Voraussetzungen dafür aktuell nicht vor. Die Stadt prüft jedoch erneut, ob eine Geschwindigkeitsreduzierung möglich ist.

  • Werden die Belange des Natur- und Umweltschutzes bei der Planung ausreichend berücksichtigt?

    Selbstverständlich wird darauf sehr viel Wert gelegt, zumal die Stadt bei derartigen Maßnahmen auch gesetzlich dazu verpflichtet ist, die naturschutzfachlichen Belange zu berücksichtigen und auszugleichen. In den nächsten Planungsphasen werden daher in enger Abstimmung und unter Aufsicht der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD) intensive Prüfungen durchgeführt und der Untersuchungsumfang festgelegt. So wird im Rahmen einer sogenannten Eingriffsprüfung beispielsweise der Baumbestand und die überplanten Bereiche noch näher untersucht. Im Rahmen des Fachbeitrags Naturschutz wird der zu regelnde, naturschutzfachliche Ausgleich in Abstimmung mit der SGD festgelegt. Auch eine Artenschutzprüfung in Bezug auf die nach Anhang IV der FFH-Richtlinie geschützten Arten sowie der europäischen Vogelarten wird durchgeführt. Eine Betroffenheitsanalyse und das dazugehörige Maßnahmenkonzept werden in einem Fachbeitrag Artenschutz dargelegt. Aufgrund der Nähe zum FFH-Gebiet „Mosel“ wird zudem eine Verträglichkeitsvorprüfung zum geplanten Ausbau des Geh- und Radwegs erstellt, um mögliche Beeinträchtigungen der geschützten Lebensraumtypen (Anhang I FFH-Richtlinie) und Zielarten des Schutzgebiets (Anhang II FFH-Richtlinie) zu ermitteln und der SGD Nord vorzulegen.

    Der Erhalt von Natur und Landschaft ist ein zentrales Ziel städtischen Handelns. Für die Modernisierung der Infrastruktur sind manchmal Eingriffe unvermeidbar. Gleichzeitig bietet sich dadurch die Chance, Flächen neu zu gestalten und sie an die geänderten naturräumlichen und klimatischen Verhältnisse anzupassen, um sie resilienter zu machen.

  • Müssen Bäume entnommen werden?

    Ja, im Zuge der Maßnahme müssen nach aktuellem Stand der Vorplanung 27 Bäume entfernt werden.

    Wichtig dabei ist:

    • 19 Bäume (vor allem Linden und Pappeln) sind bereits stark geschädigt und haben nur noch eine geringe Restlebensdauer.
    • Viele Gewächse wären auch ohne die notwendige Baumaßnahme abgängig.
    • In der Vergangenheit mussten bereits Bäume aus Sicherheitsgründen gefällt werden


    Unangetastet bleiben die großen landschaftsbildprägenden Platanen.

    Die starken Äste des Baumes sind brüchig und müssen mit einem Gurt vor dem Herabfallen gesichert werden.
    Die starken Äste des Baumes sind brüchig und müssen mit einem Gurt vor dem Herabfallen gesichert werden.
  • Werden neue Bäume gepflanzt?

    Ja! Es sind neue Baumstandorte vorzugsweise im Planungsgebiet geplant:

    • Pflanzung klimaresistenter Baumarten
    • Verbesserung der Bodenverhältnisse
    • Langfristig gesunde und stabile Bäume für die nachhaltige Sicherung des Natur- und Erholungsraums am Moselufer


    Wichtig
    : Die bestehende landschaftsprägende Platanen-Allee bleibt vollständig erhalten.

  • Welche Bedeutung hat der Baumbestand insgesamt für die Stadt?

    Die Stadt Koblenz baut den Baumbestand kontinuierlich aus:

    • 871 neue Baumstandorte in den letzten 10 Jahren
    • Ziel: mehr Begrünung im Stadtgebiet
    • Anpassung an Klimaveränderungen
  • Ist die Maßnahme vom Wegfall der Baumschutzsatzung der Stadt Koblenz betroffen?

    Nein, da hier unabhängig einer Baumschutzsatzung die übergeordnete naturschutzrechtliche Eingriffsgenehmigung greift. Eingriff und Ausgleich der Bäume werden über den Fachbeitrag Naturschutz und dessen Abstimmung mit der SGD Nord ermittelt.

  • Was passiert mit dem Bouleplatz?

    Der Bouleplatz bleibt! Es ist möglich, dass er im Zuge der Planung etwas versetzt werden muss.

    Der Bouleplatz wird auch nach der Baumaßnahme zu entspannten und spannenden Partien im Naherholungsgebiet einladen.
    Der Bouleplatz wird auch nach der Baumaßnahme zu entspannten und spannenden Partien im Naherholungsgebiet einladen.
  • Was kostet die Maßnahme?

    Der Stadtrat hat sich für die günstigere von zwei Varianten entschieden. Die Kosten für das Projekt werden auf etwa 3,8 Millionen Euro geschätzt. Die alternativ vorgestellte Variante mit weitestgehendem Erhalt der Baumsubstanz unter Einsatz spezieller, wurzelschonender Verfahren lag bei einer geschätzten Kostensumme von ca. 5,6 Mio. Euro. Die Stadt prüft derzeit die Inanspruchnahme von Fördermitteln für das Projekt.

  • Wie ist der weitere Planungsablauf?

    • Eingehende Prüfung und Klären der gesetzlich vorgeschriebenen naturschutz- und umweltrechtlichen Belange in Abstimmung mit der Oberen Naturschutzbehörde SGD Nord.
    • Prüfung der Fördermöglichkeiten und weitere Planung (Entwurfsplanung, und Ausführungsplanung).
    • Nach Fertigstellung des neuen Abschnitts Lay–Moselweiß Durchführung von aussagekräftigen Verkehrszählungen aller Verkehrsarten (Kfz-Verkehr einschl. Schwerlastverkehr, Radverkehr, Fußverkehr, E-Scooter).
    • Erneute Bürgerinformation


    Ein Baubeginn frühestens im Herbst 2028 ist realistisch.

  • Wird die Öffentlichkeit auch weiterhin beteiligt?

    Ja, nachdem die Bürgerinnen und Bürger bereits in der Vorentwurfsphase unter anderem durch gemeinsame Ortsbegehungen eingebunden wurden, werden neben den städtischen Gremien auch sie weiterhin beteiligt. Dies wird voraussichtlich im Jahr 2027 im Rahmen der Entwurfsplanung erfolgen, sobald die Umweltgutachten vorliegen.

  • Wo und wie kann ich mich über Details der Planung informieren?

    Senden Sie dazu bitte eine E-Mail an baudezernat@stadt.koblenz.de. Sie erhalten dann einen Link zu den aktuellen Plänen und Informationen zum Projekt. Parallel dazu steht Ihnen das Bürgerinformationssystem der Stadt Koblenz als Informationsquelle zur Verfügung.

  • Kann ich noch Ideen oder Anregungen einreichen?

    Ja, konstruktive Ideen und Anregungen, insbesondere zur Gestaltung der Aufenthaltsflächen, können per E-Mail an baudezernat@stadt.koblenz.de eingereicht werden. Die Vorschläge werden eingehend geprüft und nach Möglichkeit bei der weiteren Planung zu berücksichtigt.