Planzeichnung

Umwelt und Planung

INFORMATIONEN ZUM HOCHWASSERSCHUTZ AN RHEIN UND MOSEL

Aktuelle Pegelstände an Rhein, Mosel und Rheinland-Pfalz

Hier finden Sie die stündlich aktualisierten Wasserstände an den Pegeln von Rhein (Pegel Koblenz) und Mosel (Pegel Cochem). Ein Hochwasser am Pegel Koblenz kann ab 4,50 m auftreten.

Hochwassergefahrenkarten

Wohne ich in einem überschwemmungsgefährdeten Bereich?

Über die Seiten des Landes gelangt man zu Kartendarstellungen aus denen man die individuelle Betroffenheit hochauflösend ablesen kann.

Auch über das Geoportal der Stadt Koblenz können die Karten angezeigt werden. Nach der Auswahl der Kachel "Wasser" können mit der Themenauswahl "Hochwasser" die Hochwassergefahrenkarten HQ10, HQ100 und HQextrem sowie die gesetzlichen als auch die nachrichtlichen Überschwemmungsgebiete dargestellt werden.

Über diesen Link gelangen Sie direkt in die Eingabemaske, in der Sie Ihre eigene Adresse eingeben und überprüfen lassen können.

  • Überflutung von Verkehrswegen

    Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) hat auf seiner Homepage Informationen zu voraussichtlich überfluteten Straßen entlang von Rhein und Mosel (und Lahn) zusammen getragen. In einer Tabelle wird anhand des jeweiligen Referenzpegels eingeschätzt, ab welchem Pegelstand ein Verkehrsweg nur noch eingeschränkt nutzbar ist oder auch voll gesperrt wird. Die Informationen stellen ein ergänzendes Angebot dar; sie ersetzen nicht die aktuellen Berichterstattungen aus Presse, Funk und Fernsehen.

    Link zum LBM

Maßnahmen zum Schutz und zur Vorsorge gegen Hochwasser

Neben den technischen Bauwerken des Hochwasserschutzes an Rhein und Mosel gibt es auch Konzepte, die dazu dienen besser auf ein Hochwasser vorbereitet zu sein.

  • Hochwasserschutzanlagen

    Ehrenbreitstein

    Mit dem Hochwasser leben müssen die Einwohner von Ehrenbreitstein nur noch sehr sehr selten. Sie werden geschützt von einer Hochwasserschutzwand, die das Wasser des Rheins bis zu 10,88 m am Pegel Koblenz abhält. Zum Vergleich, das Hochwasser vom Dezember 1993 erreichte einen Pegel von 9,49 m.

    Die 700 m lange Hochwasserschutzwand verläuft unmittelbar landseitig neben der rechtsrheinischen Bahnstrecke. Sie reicht bis zu 12 m tief in den Untergrund. Damit dichtet die Hochwasserschutzwand auch gegen das Grundwasser ab.

    In dem Schutzbereich befinden sich vier Wegeunterführungen unter der Bahn. Sie verbinden den Stadtteil mit dem Rheinufer. Es handelt sich um drei kleine Unterführungen mit einer Durchgangsbreite von 3,50 m. Sie werden durch Hubtore verschlossen. Das vierte Tor am Kapuzinerplatz ist größer und ca. 15 m breit.

    Für den Schutz gegen Binnenhochwasser bei gleichzeitigem Rheinhochwässern, den Schutz gegen hohe Grundwasserstände und die Ableitung des im Binnengebiet anfallenden Oberflächen- und häuslichen Abwasser, wurde ein Pumpwerk mit Regenüberlauf und Regenrückhaltebecken am Kapuzinerplatz erstellt.

    Die hochwasserfreie Tiefzone von Ehrenbreitstein wurde von zwei Bachläufen durchzogen - dem Mühlenbach und dem Blindbach. Für den Mühlenbach wurde ein Stollen unter der Festung Ehrenbreitstein gebaut. Der Blindbach ist als Kanal verlegt. Er verläuft drucksicher durch die Altstadt.

    Die Gesamtherstellungskosten der Hochwasserschutzmaßnahmen betrugen 56,2 Mio. DM.

    Kartenansicht von Ehrenbreitstein mit Darstellung des Verlaufs der Hochwasserschutzwand sowie dem dahinter geschützten Bereichen bei einem Hochwasser


    Lützel, Neuendorf und Wallersheim

    Die Ortsteile Lützel, Neuendorf und Wallersheim waren bereits bei kleineren, häufigen Hochwassern betroffen. Immer wieder entstehen hohe Schäden durch Hochwasser.

    Zwischen der Europabrücke und der Eisenbahnbrücke sowie zwischen der Eisenbahnbrücke und der Balduinbrücke gibt es bereits jeweils ein Hochwasserschutzdeich von 1927. Die Deiche sind nach 2010 mit einer Spundwand ergänzt worden. Damit ist ihr Kern dicht.

    Im Jahr 2004 hat das Land Rheinland-Pfalz entschieden, Hochwasserschutzanlagen für diese Ortsteile zu bauen. Diese schützen gegen Hochwasser, das alle 10 Jahre einmal auftritt.

    Die Planungsphase erstreckte sich von 2005 bis 2009. In 2010 fand der erste Spatenstich statt. Auch in 2019 wird noch am letzten Stück gearbeitet. Dann ist Sanierung des Pumpwerks "An der Bleiche" abgeschlossen. Die Arbeiten sollen zur Jahresmitte 2019 abgeschlossen sein.

    Die Gesamtherstellungskosten der Hochwasserschutzmaßnahmen betrugen rd. 50 Mio. €.

    Schutzraum_LNW


    Schutz gegen Mosel- und Rheinhochwasser

    Ein absoluter Schutz ist nicht möglich. Schutz gegen seltene Hochwasser ist viel zu teuer.

    Je höher die Schutzanlagen wären, desto stärker würde in das Ortsbild eingegriffen und der Bezug zum Rhein wäre eingeschränkt bzw. ginge weitgehend verloren. Dies war nicht das erklärte Ziel.

    Die Beziehung zum Rhein sollte weitestgehend bestehen bleiben. Ein beschränkter Schutz gegen Hochwasser sollte gebaut  werden. Dabei sollte das Landschaftsbild und die Aufenthaltsqualität am Rheinufer möglichst verbessert werden.

    Die maximale Höhe der Schutzbauwerke wird bei 875 cm Pegel Koblenz liegen. Diese Höhe ergibt sich aus dem Wasserstand am Pegel Koblenz bei einem ca. 10-jährlichen Hochwasserereignis unter Berücksichtigung des Zusammentreffens von Rhein- und Moselhochwasser (845 cm Pegel Koblenz) und einem Freibord von 30 cm. Ein Freibord dient nicht der Erhöhung des Schutzzieles. Er berücksichtigt einen höheren Wasserstand durch Wellengang, Windeinwirkung, lokalen Aufstau durch Treibgut oder Eisgang etc.

    Der Hochwasserschutz hilft nicht immer. Bei höheren Wasserständen wird die Wand überströmt werden. Hätte es die Wand damals schon gegeben, wäre sie in den Jahren 1983, 1993 und 1995 überflutet worden.

    Balkendiagramm mit Darstellung verschiedener Hochwasserereignisse in Koblenz und bei welchen Ereignissen die Hochwasserschutzanlagen in Lützel, Neuendorf und Ehrenbreitstein geschützt hätten.


    Schutz gegen Grundwasser

    Neben dem Schutz gegen das Rhein- und Moselwasser ist auch ein Schutz gegen erhöhte Grundwasserstände realisiert.

    Der Grundwasseranstieg bei Hochwasser wird mit einer Untergrundabdichtung in der Hochwasserschutzlinie und mit zusätzlichen Drainagemaßnahmen in den Ortslagen eingeschränkt. Zum Abpumpen des gefassten Grundwassers wurden neue Pumpwerke gebaut.

    So soll verhindert werden, dass Grundwasser über Straßenniveau ansteigt. Weiterhin und natürlicherweise befindet sich aber Grundwasser im Erdreich unterhalb des Straßenniveaus. Damit ist es auch hinter der Hochwasserschutzwand weiterhin möglich, dass nicht abgedichtete Keller (alte gemauerte Keller, Gewölbekeller mit oder ohne Lehmgrund, etc.) vor, während und nach einem Hochwasserereignis nass werden.

    Bei der Abdichtung des Untergrundes wurde an die Wassergewinnung aus dem Grundwasserspeicher gedacht. Die Förderung von Grundwasser wird nicht beeinträchtigt.

  • Hochwasservorsorgekonzepte

Ein wesentlicher Baustein bei der Bewältigung eines Hochwasserereignisses ist eine gute Vorbereitung!

  • Eigenvorsorge

    Was kann ich gegen Hochwasser und Sturzfluten tun?

    Ein 100%-iger Hochwasserschutz kann nicht garantiert werden. Hochwasserschutzmaßnahmen haben ein definiertes Schutzziel. Nur bis zu diesem Schutzziel sind sie wirksam. Steigt ein Hochwasserereignis über dieses Schutzziel hinaus, kann es trotzdem zu Überflutungen kommen. Das bedeutet, dass man als Anlieger eines Gewässers sich selbst zusätzlich schützen muss. Diese sogenannte private Eigenvorsorge ist vielfältig. Zur privaten Eigenvorsorge zählen die Informations-, Verhaltens-, Bau- und Risikovorsorge. Diese sind anschließend weiter erläutert.

    Informationsvorsorge

    Wann kommt ein Hochwasser? Woher bekomme ich dazu Informationen? Sind diese Informationen für mich wichtig?

    Verhaltenvorsorge

    Ich kann mich vor einem Hochwasser vorbereiten. Was brauche ich dazu?

    Bauvorsorge

    Gebäude in überflutungsgefährdeten Bereichen können durch eine angepasste Bauweise und Nutzung vorbereitet werden, so dass sie ein Hochwasserereignis schadlos überstehen können.

    Tipps für Gewässeranlieger

    Eigentümer von Bächen und Flüssen sind das Land, die Städe und Gemeinden oder die Eigentümer der Ufergrundstücke (Privatpersonen). Anlieger haben darauf zu achten, dass keine Gegenstände den schadlosen Wasserabfluss behindert. Der Flyer illustriert sehr gut den Umgang mit einem Gewässer als Anlieger.

    Risikovorsorge

    Auch wenn alle anderen Vorsorgemaßnahmen nicht zum Ziel geführt haben, hilft eine finanzielle Vorsorge, um den Schaden zu reduzieren, Stichwort Elementarschadensversicherung.

    Elementarschadenkampagne Rheinland-Pfalz

    Weitergehende Informationen zum Thema Naturgefahren und Elementarschadensversicherung hat das Land Rheinland-Pfalz unter diesem Link zusammengestellt.

Wenn wir Ihnen weitere Fragen beantworten können, tun wir das gerne!

  • Kontakt

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    Unsere Kontaktdaten

    Hochwasserschutz im Eigenbetrieb Stadtentwässerung

    Bahnhofplatz 9

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