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Umwelt und Planung

Umwelt

Aktuelles zum Lärmschutz

  • Öffentliche Bekanntmachung über die Aufstellung eines Lärmaktionsplans als Gesamtplan für Rheinland-Pfalz

    Öffentliche Bekanntmachung über die Aufstellung eines Lärmaktionsplans als Gesamtplan für Rheinland-Pfalz

    Bekanntmachung der zweiten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

    Das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz informiert Sie gemäß den geltenden gesetzlichen Vorgaben nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG, umgesetzt in deutsches Recht durch die §§ 47a bis f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) über den Entwurf des landesweiten Lärmaktionsplans für Rheinland-Pfalz und gibt Ihnen hiermit die Möglichkeit sich an der Aufstellung des rheinland-pfälzischen Lärmaktionsplans zu beteiligen.

    Die Zuständigkeit für die Lärmminderungsplanung (Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung) lag bisher bei den Gemeinden und wurde mit Ausnahme der Ballungsräume Mainz, Koblenz und Ludwigshafen dem Landesamt für Umwelt übertragen. Für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes beschränkt sich die Zuständigkeit des Landesamts für Umwelt bei der Lärmaktionsplanung auf Maßnahmen außerhalb der Bundeshoheit.

    Die Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 können Sie unter www.umgebungslaerm.rlp.de einsehen.

    Die Aufstellung des ersten landesweiten Lärmaktionsplans für Rheinland-Pfalz umfasst die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung vorhandener kommunaler Lärmaktionspläne und deren Überführung in einen Gesamtplan (die oben genannten drei Ballungsräume führen die jeweilige Lärmaktionsplanung in eigener Zuständigkeit durch und sind daher im Gesamtplan nicht enthalten).

    Mit dieser zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt die Offenlage des fertiggestellten Entwurfs des landesweiten Lärmaktionsplans. Im Rahmen der Beteiligung können Sie bis einschließlich 15.05.2024 Ihre Anregungen und Vorschläge abgeben.

    Für Ihre Stellungnahmen können Sie die Onlinebeteiligungsplattform nutzen, die Sie über https://www.online-beteiligung.org/rheinland-pfalz2/ und die oben genannte Internetseite erreichen.

    Dort haben Sie auch Zugriff auf die vorhandenen kommunalen Lärmaktionspläne.

    Daneben können Sie Ihre Stellungnahme per Mail (Laermaktionsplanung@lfu.rlp.de) oder per Post (Postanschrift: Landesamt für Umwelt, Referat 26, Kaiser-Friedrich-Straße 7, 55116 Mainz) einreichen.

    Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht, d. h. nach dem 15.05.2024 abgegebene Stellungnahmen bei der Entwurfserstellung des Lärmaktionsplans unberücksichtigt bleiben können.

    Zur planerischen Lärmvorsorge sollen im Rahmen der Lärmaktionsplanung ruhige Gebiete identifiziert, ausgewiesen und geschützt werden.

    Webkonferenzen als Informationsveranstaltungen:
    Von Februar bis Mai 2024 sind Webkonferenzen als Informationsveranstaltungen vorgesehen.
    Die aktuellen Termine finden Sie unter www.umgebungslaerm.rlp.de, Sie können sich über Laermaktionsplanung@lfu.rlp.de anmelden.

  • Öffentlichkeitsbeteiligung an der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes (Runde 4)

    Das Eisenbahn-Bundesamt startet am 20. November 2023 die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung. Bis zum 2. Januar 2024 können sich alle Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland an der Lärmaktionsplanung (Runde 4) beteiligen. Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt die Beteiligungsplattform auf der Internetseite laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet.

    In der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung haben die Menschen die Möglichkeit, sich umfassend zum Entwurf des Lärmaktionsplans (Runde 4) sowie zum Verfahren der Lärmaktionsplanung und der Öffentlichkeitsbeteiligung zu äußern. Der Entwurf zum Lärmaktionsplan steht allen Interessierten auf der genannten Beteiligungsplattform zur Verfügung.

    Eine Beteiligung ist für Bürgerinnen und Bürger ohne Anmeldung oder Registrierung möglich. Lediglich eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden. Jede Person kann sich nur einmal beteiligen. Weitere Informationen zur Teilnahme finden alle Interessierten auf laermaktionsplanung-schiene.de .

  • Öffentlichkeitsbeteiligung - Lärmaktionsplanung für die Stadt Koblenz geht in die 4. Runde 

    Die Lärmaktionsplanung wird alle 5 Jahre fortgeschrieben. Ziel ist es, die Lärmbelastung der Einwohnerinnen und Einwohner zu reduzieren und eine Zunahme des Lärms zu vermeiden. 
    Grundlage der Lärmaktionsplanung ist die Lärmkartierung. Die Lärmkartierung der 4. Runde wurde im Juni 2022 vorgelegt und ist auf der Seite https://www.koblenz.de/umwelt-und-planung/umwelt/laermschutz/laermkartierung-stufe-4/ einsehbar.
    An der Erstellung des Lärmaktionsplans der 4. Runde wird auch die Öffentlichkeit beteiligt! 
    Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Koblenz haben bereits zu Beginn in der frühzeitigen Beteiligung die Möglichkeit, dem Umweltamt und dem beauftragten Gutachterbüro mitzuteilen, wo in Koblenz sie von Lärm betroffen sind, von welchen Lärmquellen sie sich am meisten belästigt fühlen und welche Maßnahmen sie sich wünschen, damit es in Koblenz leiser wird. Sie können außerdem auch Orte benennen, die sie gerne für Ruhe und Erholung aufsuchen. Auch das ist für die Lärmaktionsplanung wichtig!

    Folgende Wege zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung werden angeboten: 

    1. Am 28. Juni 2023 findet eine öffentliche Veranstaltung „Koblenz – Lärmforum“ statt, zu der alle Bürgerinnen und Bürger eingeladen sind. Hier gibt es Informationen zur Lärmaktionsplanung und die Möglichkeit, sich mit Hinweisen zu Lärmproblemen und Ideen zu Maßnahmen einzubringen. Das Lärmforum wird im Historischen Rathaussaal durchgeführt, Beginn ist um 18:00 Uhr. 

      Die Präsentationen, die an diesem Abend gezeigt wurden, sowie das Protokoll des Lärmforums können Sie auf der Seite Lärmaktionsplanung Stufe 4 einsehen.

    2. Bereits ab 15. Juni 2023 besteht die Möglichkeit, online mitzuteilen, wo es in Koblenz laut ist, welche Lärmquellen stören, welche Maßnahmen erforderlich sind und wo es schützenswerte ruhige Orte gibt. Unter www.laermschutz-in-koblenz.de stehen hierfür Fragebögen und Kartendialoge zur Verfügung. Die Online-Beteiligung läuft bis einschließlich 27. Juli 2023.

    Das Umweltamt der Stadt Koblenz und das Gutachterbüro bitten um rege Teilnahme an den Beteiligungsmöglichkeiten zum Lärmaktionsplan und freuen sich auf Ihre Hinweise, die in den Lärmaktionsplan einfließen.

  • Messstation zum Bahnlärm in Koblenz

    Die Gesellschaft für Sonder-EDV-Anlagen mbH (GfS) betreibt in Koblenz Ehrenbreitstein, an Diehl's Hotel eine Bahnlärm-Messstation.
    Dort können live die Bahnlärmdaten der vorbeifahrenden Züge abgelesen werden. Ebenso können Monatsberichte, die Gfs erstellt, abgerufen werden.
    Die Messwerte der Station Ehrenbreitstein können Sie unter https://www.gfs-hofheim.de/spm/server/station.php?id=CHWR848BSNK0WnqTlUulsQ einsehen.

    Für die Betrachtung der Bahnlärm-Minderungsmöglichkeiten ist das Eisenbahnbundesamt zuständig, dort wurde jüngst die Lärmaktionsplanung für Schienenwege online gestellt:
    Den Lärmaktionsplan Schiene finden Sie hier:  https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Laerm_an_Schienenwegen/Laermaktionsplanung/laermaktionsplanung_node.html

  • Lärmkartierung Stufe 4

    Die Lärmkartierung der Stufe 4 ist die Fortschreibung und Erweiterung der Lärmkartierung Stufe 3 und wurde im Juni 2022 vorgelegt.
    Zur Lärmkartierung Stufe 4.