Aktuelles
Bürgerbeteiligung an der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes
Am 13. März 2023 hat das Eisenbahn-Bundesamt die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung gestartet. Innerhalb von sechs Wochen können alle Menschen, die sich durch Schienenlärm gestört fühlen, an der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes mitwirken und sich zu ihren Lärmproblemen äußern. Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt die Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet. Die Stadtverwaltung Koblenz hat bereits diese Möglichkeit wahrgenommen, die Lärmsituation in Koblenz an den Schienenwegen des Bundes darzustellen. Darüber hinaus sollten aber betroffene Bürgerinnen und Bürger, die sich durch den Bahnlärm in der Stadt gestört fühlen, die Möglichkeit der Beteiligung nutzen.
Über eine interaktive Kartenanwendung können die teilnehmenden Bürgerinnen und Bürger einen Ort angeben, an dem sie sich durch Schienenlärm gestört fühlen. Zu jedem benannten Ort können die Teilnehmenden verschiedene Aussagen zu ihrer Lärmsituation treffen. Eine Beteiligung ist bis zum 24. April 2023 möglich. Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht zwei Beteiligungsphasen vor. In der ersten Beteiligungsphase wird sowohl den Ballungsräumen als auch kleineren Kommunen die Möglichkeit gegeben, parallel zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ausführlich ihre Lärmsituation an den Schienenwegen des Bundes darzustellen. Nach der Auswertung der ersten Beteiligungsphase veröffentlicht das Eisenbahn-Bundesamt Ende des Jahres 2023 den Entwurf seines Lärmaktionsplanes. Daran anschließend findet die zweite Beteiligungsphase statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Entwurf bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.
Für die Lärmquellen Straßen und Industriegebiete erstellt das Umweltamt der Stadtverwaltung aktuell den Lärmaktionsplan für den Ballungsraum Koblenz und wird ebenfalls frühzeitig darüber informieren, sobald für diesen Teil die Bürgerbeteiligung startet. Auch von Seiten der Stadtverwaltung sind dabei mehrere Beteiligungsphasen vorgesehen.
Lärmkartierung Stufe 4
Die Lärmkartierung Stufe 4 ist die Fortschreibung und Erweiterung der Kartierung der Stufe 3 und wurde am 30.06.2022 fertig gestellt.
Alle Karten zur Lärmkartierung Stufe 4 sowie den Bericht mit den Betroffenheiten finden Sie hier!Pressemitteilung zur Baumschutzsatzung
Angesichts von Klimawandel und zunehmend verheerenden Umweltkatastrophen hat sich Koblenz einem nachhaltigeren Schutz der Bäume in seinem Stadtgebiet verschrieben.
Bäume sind wichtige Bestandteile für die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, zur Verbesserung des Stadtklimas sowie für das Stadt- und Landschaftsbild. Zum Schutz der Bäume in Koblenz, hat der Stadtrat der Stadt Koblenz eine Baumschutzsatzung verabschiedet, die seit dem 17.10.2021 in Kraft ist. Hiernach stehen alle nicht wirtschaftlich genutzten Bäume außerhalb von Wäldern im gesamten Stadtgebiet mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm, gemessen in 1 m Höhe, unter Schutz und dürfen nicht ohne Ausnahmegenehmigung oder einer Befreiung der Unteren Naturschutzbehörde gefällt werden. Bei mehrstämmigen Bäumen zählt der Gesamtumfang, wobei wenigstens ein Stamm einen Umfang von mindestens 30 cm haben muss. Verboten sind alle Handlungen, die den geschützten Baum zerstören, beschädigen oder seinen Aufbau verändern. Weiterhin ist es verboten den Baum zu entfernen. Wenn eine Ausnahmegenehmigung oder Befreiung erteilt wurde, ist der Antragsteller zu einer Ersatzpflanzung verpflichtet. Auch diese Ersatzpflanzung steht unter dem Schutz der Satzung unabhängig davon, wie groß der Stammumfang ist. Kann eine Ersatzpflanzung nicht durchgeführt werden, ist eine Ersatzzahlung zu leisten, die dann von der Stadt zweckgebunden für Baumpflanzungen verwendet wird.
Der Antrag für eine Ausnahmegenehmigung oder Befreiung zur Entfernung, Zerstörung, Beschädigung oder wesentlichen Aufbauveränderung von Bäumen ist schriftlich durch den Eigentümer oder Nutzungsberechtigten bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Koblenz einzureichen. Dem begründeten Antrag ist ein Katasterplan (dieser kann kostenfrei im Geoportal der Stadt Koblenz heruntergeladen werden) beizufügen, aus dem die auf dem Grundstück vorhandenen geschützten Bäume mit Standort, Art, Höhe und Stammumfang ersichtlich sind.
Sind geschützte Bäume durch Baumaßnahmen betroffen ist bei der Einreichung von Bauanträgen an die Bauaufsicht der Stadt Koblenz ein Katasterplan beizufügen. Dort sind die betroffenen Bäume maßstabsgerecht mit Standort, Art, Stammumfang und Kronendurchmesser einzutragen. Gleiches gilt auch für alle geschützten Bäume, die auf Nachbargrundstücken und im öffentlichen Raum stehen und von geplanten Maßnahmen betroffen sind. Die Genehmigung zur Beseitigung von Bäumen wird im Rahmen der Baugenehmigung erteilt. Sind keine Bäume bei den zu erwartenden Baumaßnahmen betroffen, ist der Bauaufsicht eine Negativbescheinigung vorzulegen.
Die Baumschutzsatzung können Sie hier einsehen.
Auskünfte zur Baumschutzsatzung erteilt die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Koblenz.
Ansprechpartnerin ist Frau Haber:
Tel.- Nr.: 0261/129-1537
E-MailWeitere Informationen zur Baumschutzsatzung und Antragstellung finden Sie hier.
25 Jahre Umweltamt der Stadt Koblenz
Am 2. Januar 1996 startete das neu geschaffene Umweltamt mit zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Aufgaben, die bislang in ganz verschiedenen Ämtern angesiedelt waren, wurden im Umweltamt gebündelt. Im Lauf der Jahre kamen eine Reihe neuer Aufgaben hinzu. Die Broschüre "25 Jahre Umweltamt" gibt einen kurzen Überblick über die Entstehung und Entwicklung des Umweltamts bis heute.
Die Pressemitteilung können Sie hier einsehen.
Die Broschüre können Sie hier einsehen.
Ein Interview mit der Amtsleitung können Sie auf Youtube ansehen.FFH-Monitoring
Ab April 2021 bis Oktober 2023 wird in Rheinland-Pfalz der Zustand der FFH Pflanzen- und Tierarten wie z. B. des Hirschkäfers, der Gelbbauchunke, der Schlingnatter etc., sowie der Lebensraumtypen wie Moore, Heiden, Schluchtwälder muss – gemäß Artikel 11 der FFH-Richtlinie – regelmäßig beobachtet und dokumentiert (FFH-Monitoring).
Die dabei erhobenen Daten werden für ganz Deutschland, bzw. das gesamte Bundesland, zu einem Gesamtwert errechnet, der an die EU übermittelt wird. Die Erhebungen auf den Probeflächen haben keinen Einfluss auf die bestehende oder zukünftige Nutzung der Flächen. Die Kartierungen erfolgen im Auftrag des Landes, vertreten durch das Landesamt für Umwelt Rheinland. Für diese Untersuchung werden vom LfU externe Kartierende beauftragt.
Damit die von LfU beauftragten Experten im Gelände zu erkennen sind, werden sie vom LfU mit einem Schild ausgestattet auf dem steht: „Kartiert im Auftrag des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz“. Das Schild ist mit einem Dienstsiegel versehen. Darüber hinaus werden die beauftragten Experten vom LfU verpflichtet, die Beauftragung im Fahrzeug bereitzuhalten.
Im Rahmen dieser Erhebungen ist es den Kartierenden grundsätzlich erlaubt, Grundstücke zu betreten (§ 2 LNatSchG).
Mehr Information finden Sie hier: https://naturschutz.rlp.de/?q=Monitoring
Solarkataster Rheinland-Pfalz gestartet
In Rheinland-Pfalz können Unternehmen, Kommunen und ihre Bürger mit dem landesweiten Solarkataster prüfen, ob sich eine Solaranlage auf ihrem Dach lohnt. Mit wenigen Klicks kann man Online erfahren, ob sich das eigene Dach für eine wirtschaftliche Nutzung der Sonnenenergie eignet. Ein integrierter Wirtschaftlichkeitsrechner hilft dabei abzuschätzen, ob sich eine Photovoltaik- oder Solarthermieanlage lohnen und für einen noch besseren Output z.B. durch einen PV-Speicher, eine Wärmepumpe oder ein E-Auto ergänzt werden sollten.
Zum Solarkataster Rheinland-Pfalz https://solarkataster.rlp.de/start <https://solarkataster.rlp.de/start>