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Bürgeramt
Urlaubszeit
Der nächste Urlaub kommt bestimmt...
Sind Ihre persönlichen Ausweis- und Passdokumente noch gültig?
Bitte prüfen Sie dies rechtzeitig vor Reiseantritt, damit Ihnen bei Kontrollen an Grenzen oder Flughäfen keine "Überraschungen" drohen.
Die Zeit zur Herstellung eines neuen Bundespersonalausweises beträgt ca. 3 Wochen.
Für einen neuen Reisepass sollten mindestens 4 Wochen einkalkuliert werden.
Information des Bundesministeriums des Inneren
Schreibweise von Vor- und Zunamen in Pässen und Personalausweisen
Zur Thematik der Schreibweise von Vor- und Zunamen in Pass- und Ausweisdokumenten hat es in letzter Zeit vermehrt Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern gegeben.
Bis 31.10.2010 wurde in die maschinenlesbare Zeile grundsätzlich nur ein Vorname eingetragen. Dies war üblicherweise derjenige, welcher vom Antragsteller gewünscht wurde (unmgangssprachlich der Rufname). Ab dem 01.11.2010 werden in die maschinenlesbare Zeile alle Vornamen in der in der Geburtsurkunde genannten Reihenfolge aufgeführt.
Weitere Info´s und Besonderheiten zu dieser Umstellung können Sie hier nachlesen.
Information zum neuen Personalausweis
Seit dem 01. November 2010 werden die neuen Personalausweise mit Chip und im Scheckkartenformat an alle Bürgerinnen und Bürger ausgegeben, die ab diesem Termin einen neuen Ausweis beantragen.
Grundlage dafür ist das neue Personalausweisgesetz, das am 23. Juli 2008 vom Bundeskabinett beschlossen wurde und am 01.11.2010 vollständig in Kraft getreten ist.
Wer im Internet bestellen oder an Auktionen und Diskussionsforen teilnehmen oder ein Bankkonto online eröffnen will, kann mit dem neuen Personalausweis Daten wie Name, Anschrift und Alter bequem und zuverlässig übermitteln, anstatt die Angaben vorher mit einer Ausweiskopie oder anderen postalischen Identifizierungsverfahren zu versenden beziehungsweise bei jedem Onlineanbieter neu einzugegeben.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der offiziellen Homepage des Bundesministeriums des Inneren unter www.personalausweisportal.de
Die Lohnsteuerkarte aus Papier hat ausgedient!
Die Zuständigkeit für den Bereich Lohnsteuer ist ab dem 01.11.2010 von den Gemeinden auf die Finanzämter übergegangen.
Ab 2011 wird die farbige Pappe durch ein elektronisches Verfahren zur Erhebung der Lohnsteuer ersetzt.
Die Lohnsteuerkarte 2010 gilt noch für das Jahr 2011 weiter.
Für alle Änderungen und Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte ist ab 2011 das Finanzamt zuständig.
Ab dem Jahr 2012 ist allein die Finanzverwaltung dafür zuständig, dem Arbeitgeber die notwendigen Merkmale für die Besteuerung des Arbeitnehmers zu übermitteln. Alle Daten werden dann beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert. Sobald jemand eine Arbeitsstelle antritt und lohnsteuerpflichtig ist, fragt der Arbeitgeber beim BZSt nach den notwendigen Daten, um sie dann in das Lohnkonto des Beschäftigten zu übernehmen. Diese Daten werden auch Lohnsteuerabzugsmerkmale genannt. Als Beschäftigter müssen Sie bei Beginn des Arbeitsverhältnisses lediglich Ihre steuerliche Identifikationsnummer angeben und das Geburtsdatum.
Weitere Informationen:
Reisen in die USA
Bitte fragen Sie im Bürgeramt oder Ihrem Reisebüro nach den aktuellen Regeln für eine Reise in oder durch die USA.Sie können sich auch unter www.auswaertiges-amt.de erkundigen
Einreise in die USA ab dem 12.01.2009
Das US „Department of Homeland Security“ hat mitgeteilt, dass ab dem 12. Januar 2009 alle Reisenden aus Ländern des „Visa Waiver“ Programms (VWP), also auch Deutsche, vor einer beabsichtigten visumfreien Einreise auf dem See- oder Luftweg in die USA (auch Transit) zwingend via Internet unter
eine gebührenfreie elektronische Einreiseerlaubnis („Electronic System for Travel Authorization“-ESTA-) einholen müssen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem folgenden Schreiben:
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