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Aufgaben eines Wahlvorstandes

Allgemeines:
Ein Wahlvorstand setzt sich immer aus einem Wahlvorsteher, einem Schriftführer und 5 - 6 Beisitzern zusammen. Wahlvorsteher und Schriftführer haben jeweils einen Stellvertreter. Dieser Wahlvorstand ist gemeinsam für die Abläufe im Wahllokal am Wahltag verantwortlich.

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