- Stadtleben & Kultur
- Freizeit & Sport
- Familie & Soziales
- Gesundheit & Umwelt
- Bildung & Beruf
- Verwaltung & Politik
- Bürgerservice/ Dienstleistungen
- Bürgersprechstunde
- Oberbürgermeister
- Ortsrecht
- Pressedatenbank
- Rat, Ausschüsse & Gremien
- Stadtteile
- Stadtverwaltung
- Statistische Informationen
- Wahlen
- Weitere Behörden/Institutionen
- Zensus 2011
- Wirtschaft & Verkehr
- Bauen & Wohnen
- Tourismus
Ihr Standort: Verwaltung & Politik
Zulassungswesen
Umschreibung
Wenn Sie von einem anderen Ort nach Koblenz ziehen, nehmen Sie automatisch einen Wechsel des Kfz-Zulassungsbezirks vor. Dies hat zur Folge, dass Sie Ihr altes Kennzeichen in ein Koblenzer Kennzeichen umschreiben lassen müssen.
Allgemeine Hinweise:
- Bei der Antragstellung für eine Firma ist immer die Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs und des Gewerbescheins erforderlich.
- Beauftragte Personen (u. a. auch Familienangehörige und Ehepartner) müssen zusätzlich zu den Unterlagen eine schriftliche Vollmacht vorweisen. Des Weiteren müssen diese sich durch einen gültigen Ausweis ausweisen können.
Für eine Umschreibung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Antrag ist durch den Halter oder einen schriftlich Bevollmächtigten zu stellen (bei Zulassung durch einen Dritten, Vollmacht erforderlich, sowie Personalausweis beider (Vollmachtgeber und -nehmer))
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II)
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I)
- Versicherungsbestätigung (= eVB-Nummer) ¹
- Kennzeichenschilder
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
- Nachweis über gültige Abgasuntersuchung
- Bei Nutzfahrzeugen ggfs. Nachweis über gültige Sicherheitsprüfung
- EC-Karte oder Kontoauszug als Nachweis für die dem Finanzamt zu erteilende Einzugsermächtigung
Gebühren:
Die Gebühren für eine Fahrzeugumschreibung betragen zwischen 19,20 EUR (wenn bereits KO-Kennzeichen dem Fahrzeug zugeteilt waren) und 29,50 EUR je nach Einzelfall, zzgl. evtl. Reservierungs- und Wunschkennzeichengebühren (2,60 EUR, 10,20 EUR) und Gebühren für neue ZB II (5,10 EUR bzw. 6,40 EUR) oder für sonstige Besonderheiten des Einzelfalls.
¹ siebenstelliger Zifferncode
Bürgerservice A - Z
Häufig gesucht
Städtische Pressemeldungen
Öffentliche Ausschreibungen
Formulare
Telefonservice

D115

