Planzeichnung

Umwelt und Planung

Hanns-Maria-Lux-Straße

Benennung

Beschluss des Stadtrats vom 27. Januar 1977.

Erläuterung

Hanns Maria Lux (Trier 15. Mai 1900 – 11. September 1967 Pfaffendorf) ergriff den Lehrerberuf. 1921 erschien sein „Saarlied“ („Deutsch ist die Saar“) im Druck. Der Text galt als Bekenntnis zur deutschen nationalen und kulturellen Identität der Saarländer und war in der Bevölkerung weit verbreitet. Nach einem Aufenthalt in China (1926-1929) zog Lux nach Koblenz, wo er an verschiedenen Schulen tätig war. Nach kurzem Wehrdienst im Jahr 1943 als Sanitäter an der „Heimatfront“ war er nach seiner Entnazifizierung wieder als Lehrer tätig und trat 1963 in den Ruhestand.

Lux schrieb Gedichte, Romane und Erzählungen, vor allem auch für Jugendliche. Nach 1933 ließ er, der Dichter des „Saarliedes“, sich immer wieder bereitwillig in NS-Propagandaveranstaltungen einbinden. Dabei war er vorwiegend als Redner und Rezitator tätig. 1941 erfolgte seine Ernennung zum kommissarischen Leiter der Reichsschrifttumskammer, in der alle Schriftsteller, Verleger und Buchhändler zwangsweise zusammengefasst waren. Im Rahmen seiner Entnazifizierung wurde Lux 1946 für sechs Monate in Vallendar inhaftiert.

Bis in die jüngere Vergangenheit polarisierte Lux stark, insbesondere unter seinen Schülern, die ihn teils vergöttern und ihm 1965 in einer Festschrift huldigten. Während seines Entnazifizierungsverfahrens diktierte er seinen Schülern aus der Haft wörtlich die Entlastungsschreiben, die sie einreichen sollten. Seinen beiden „nicht-arischen“ Schülern soll er immer wieder Mut zugesprochen haben, einer von ihnen, Hermann Rosenau, beteiligte sich 1965 an der Festschrift und setzte sich noch 2005 in einem Leserbrief für ihn ein. Lux war allem Anschein nach kein brutaler NS-Täter, aber auch mehr als ein bloßer Mitläufer. Er stellte sich widerspruchslos in den Dienst des Regimes und ließ es sich gefallen, als Dichter des „Saarliedes“ für NS-Propaganda vereinnahmt zu werden.

Erinnerungskultur

Der Stadtrat hatte der Verwaltung den Auftrag gegeben, alle Koblenzer Straßennamen auf eine Belastung hinsichtlich der Namensgebung zu prüfen. In einer dezernatsübergreifenden Projektgruppe wurden alle Koblenzer Straßennamen auf den historischen Hintergrund der Benennung überprüft. Hierbei kam die Projektgruppe zu dem Ergebnis, dass eine NSDAP-Mitgliedschaft, Propagandatätigkeit oder amtliche Tätigkeit für die NSDAP, ihre Vertreter oder nahestehende Organisationen noch kein ausreichender Grund für eine Straßenumbenennung darstellt. Allerdings würde unter den heutigen, d. h. strengeren Maßstäben als zum Zeitpunkt der Benennung, eine solche Straßenbenennung nicht mehr erfolgen. Auch von einer aus ideologischen Gründen in der NS-Zeit erfolgten Benennungen würde heute in allen Fällen abgesehen werden