Planzeichnung

Umwelt und Planung

Amtliches Straßenverzeichnis

Im Amtlichen Straßenverzeichnis sind alle Straßen-, Platz- und Wohnplatzbezeichnungen aufgeführt, die gemäß Gemeindeordnung als offizielle Adressbezeichnung zu verwenden sind. In der Regel sind diese Benennungen durch den Stadtrat beschlossen. Es gibt aber auch historische Straßennamen, zu dem ein Beschluss nicht recherchierbar ist. 

Die Straßenbenennung ist eine klassische Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltungsangelegenheit und in der Gemeindeordnung (§2) sowie der dazu gehörenden Verwaltungsvorschrift geregelt. Neben der Straßenbenennung gibt es in Rheinland-Pfalz auch den Begriff des Wohnplatzes. Wohnplätze sind einzeln stehende, ständig bewohnte Gebäude oder Gebäudegruppen, die in der Regel vom übrigen bebauten Gemeindegebiet räumlich getrennt liegen (vgl. VV zu § 4 GemO). 

Daneben gibt es noch nicht-amtliche Benennungen. Diese werden zwar auch vom Stadtrat beschlossen, werden aber nur als Lagebezeichnung im Liegenschaftskataster geführt und erhalten keinen amtlichen Straßenschlüssel. Diese Lagebezeichnungen können daher auch nicht zu Adressanmeldungen genutzt werden. Meist werden solche Lagebezeichnungen für Fußwege genutzt, um das historische Namengut in der Öffentlichkeit präsent zu halten. 

In der folgenden Tabelle sind die verschiedenen Straßen aufgeführt. Für einige Straßenbenennungen wird der historische Hintergrund oder der Benennungsgrund ausführlicher erläutert.

Die Recherche zu Benennung und Erläuterung wurde und wird duch das Stadtarchiv geleistet. Bei einigen Straßenbenennungen wurden unter Einbeziehung verschiedener Archive intensivere Recherchen durchgeführt, eine Liste finden Sie hier.

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