Im Rahmen des Verkehrsversuches werden ab Dienstag, dem 28. April, für voraussichtlich zwei bis drei Wochen bauliche Anpassungen am Peter-Altmeier-Ufer vorgenommen, die zu einer Optimierung führen sollen. Es ist mit temporären Verkehrseinschränkungen zu rechnen. Bereits im vergangenen Jahr wurde der Verkehrsversuch mit baulichen Veränderungen gestartet. Inzwischen liegen erste Ergebnisse vor, die für eine Optimierung sprechen.
Es wurden sowohl Verkehrszählungen als auch Verkehrsbeobachtungen durchgeführt. Die Zählungen ergaben einen leichten Rückgang des Kfz-Verkehrs. Gleichzeitig konnte eine deutliche Abnahme des Radverkehrs auf dem Gehweg festgestellt werden. Darüber hinaus zeigte sich, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h immer noch nicht durchgängig eingehalten wird. Dies ist möglicherweise auf starke Beschleunigungsvorgänge nach dem Passieren der Einengungen sowie auf die Unwirksamkeit der Einengungen bei fehlendem Gegenverkehr zurückzuführen.
Die Verkehrsbeobachtungen verdeutlichten außerdem, dass der Radverkehr nur selten als „Pulkführer“ den Verkehr anführt, sondern sich in den Verkehrsfluss einordnet. Bei Stau oder starkem Gegenverkehr wird teilweise auch auf den Gehweg ausgewichen.
Auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse sowie der eingegangenen Anregungen aus der Bürgerschaft sind folgende Anpassungen der Verkehrsführung vorgesehen:
- Entfall der mobilen Einengungen am Übergang zum Leinpfad, an der ungesicherten Querungsstelle, am Fußgängerüberweg (FGÜ) zur „Alten Burg“, an den Ladezonen und am bestehenden FGÜ im Bereich des großen Parkplatzes.
- Einrichtung mehrerer Fahrbahnschwellen mit beidseitigem, jeweils 1,50 m breitem Durchlass für den Radverkehr.
- Die drei verbleibenden Einengungen werden angepasst und erhalten jeweils 1,50 m breite Durchlässe für den Radverkehr, die durch Fahrradpiktogramme und entsprechende Leitmarkierungen ergänzt werden.
Ziel dieser Anpassungen ist es, die aufgetretenen Stop-and-go-Zustände, insbesondere im Bereich des neuen Fußgängerüberwegs an der „Alten Burg“ sowie der Ladezonen für den Schiffsverkehr, zu reduzieren. Zudem sollen die Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h und eine durchgängige sowie konfliktärmere Führung des Rad- und Fußverkehrs ermöglicht werden.
Die Änderungen werden auch nach ihrer Umsetzung weiterhin beobachtet. Nach einer Eingewöhnungszeit von sechs bis zwölf Monaten ist eine erneute Überprüfung der gefahrenen Geschwindigkeiten und der Zielsetzung vorgesehen.

