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Stellen
Ausbildungsberufe
Gärtner/in (Garten- und Landschaftsbau)
Informationen zum Ausbildungsberuf
Ausbildungsinhalte
Während der Ausbildung im Betrieb lernt man zum Beispiel:
- wie der Boden bearbeitet, gepflegt und saniert wird,
- wie Erden und Substrate beurteilt, verwendet und gelagert werden,
- wie Pflanzen sachgerecht nach ihren Standartansprüchen verwendet werden,
- wie Baustellen vorbereitet, eingerichtet und abgewickelt werden,
- wie Erdarbeiten sowie Be- und Entwässerungsmaßnahmen durchgeführt werden,
- wie befestigte Flächen (z.B. Wege und Plätze) hergestellt werden,
- wie man Bauwerke in Außenanlagen herstellt, zum Beispiel Mauern, Treppen, Teiche, Zäune, Lärmschutzwände oder Sport- und Spielgeräte,
- wie man vegetationstechnische Arbeiten (z.B. Pflanzen und Säen) durchführt,
- wie man Pflegearbeiten ausführt.
Der theoretische Unterricht in der Berufsschule vermittelt darüber hinaus zum Beispiel:
- wie man Pläne und Leistungsverzeichnisse liest,
- wie man Messdaten für Baumaßnahmen erhebt, Bezugsmöglichkeiten ermittelt und Informationssysteme nutzt,
- Wissen über Pflanzen, ihre Verwendungsmöglichkeiten und ihre Standorteignung,
- Kenntnisse über Baustelleneinrichtung, Baustellenabläufe sowie über Unfallverhütung,
- Kenntnisse umweltbewusster Bau- und Pflegemaßnahmen,
- Wissen über Maschinen, Geräte, Werkstoffe und Materialien,
- wie man Bauleistungen kalkuliert,
- wie Verfahren der Auftragsvergabe funktionieren.
Rechtsgrundlagen:
Verordnung über die Berufsausbildung in Gartenbau Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau.
Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Gärtner/Gärtnerin, Beschluss der Kultusministerkonferenz
Ausbildungsform
Es handelt sich um eine duale Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz. Gelernt wird überwiegend im Betrieb und in der Berufsschule.
Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen
Ausbildungsabschluss
Die Berufsausbildung endet mit der Abschlussprüfung.
Zulassungsvoraussetzung:
Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung sind:
- das während der Ausbildung in Form eines Ausbildungsnachweises geführte Berichtsheft
- die Teilnahme an der Zwischenprüfung
Prüfungsinhalte
Die Prüfung wird praktisch, schriftlich und mündlich durchgeführt.
In der praktischen Prüfung soll der Prüfling ein landschaftsgärtnerisches Gesamtwerk erstellen und erläutern.
Die schriftliche Prüfung umfasst die Fächer Pflanzenkenntnisse, Betriebliche Zusammenhänge und Wirtschafts- und Sozialkunde. Das Prüfungsfach Landschaftsgärtnerische Arbeiten wird durch eine mündliche Prüfung abgedeckt.
Die Abschlussbezeichnung lautet: Gärtner/Gärtnerin – Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau.
Für die Berufsbildung im Gartenbau ist die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz zuständig. Auskunft und Beratung unter:
www.Lwk-Rlp.de oder 0 26 1 / 915 93-46
Schulische Voraussetzung für diese Ausbildung ist ein guter Hauptschulabschluss oder die Mittlere Reife.
Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre.
Einstellungszeitpunkt ist immer der 01. August eines Jahres.
Auskunft erhalten Sie bei:
Herrn Stefan Becker
Rathausgebäude II
Zimmer 132
Tel.: 0261- 129 1840
Fax: 0261- 129 1200
Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag
von 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und von 14.00 – 16.00 Uhr
Freitag
von 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
Nähere Informationen zu den
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