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Stellen bei der Stadt Koblenz

Ausbildungsberufe


Gärtner/in (Zierpflanzenbau)

Gärtner/in (Zierpflanzenbau)
Informationen zum Ausbildungsberuf
 
Ausbildungsinhalte

Während der Ausbildung im Betrieb lernt man zum Beispiel:
  • wie man Pflanzen bestimmt, Pflanzenqualitäten beurteilt sowie Pflanzenarten und -sorten wirtschaftlich unter Beratung ihrer Ansprüche einsetzt,
  • welche Schadbilder an Pflanzen vorkommen,
  • wie Wachstumsabläufe beobachtet und gesteuert werden,
  • worauf es beim Festhalten und Kontrollieren von Arbeitsergebnissen ankommt,
  • wie Bodenbestandteile und Bodenarten bestimmt und verwendet werden,
  • wie man Kulturräume und Kultureinrichtungen richtig einsetzt und nutzt,
  • wie man Zierpflanzen vermehrt und anzieht,
  • wie man verschiedene Kulturverfahren und Anbausysteme einsetzt,
  • welche Pflanzenschutzmaßnahmen bei Zierpflanzen durchgeführt werden,
  • wie der Zeitpunkt für Ernte oder Verwendung festgelegt wird,
  • was beim Ernten, Verpacken und Lagern von Zierpflanzen wichtig ist,
  • wie man Zierpflanzen verkaufsfördernd präsentiert, verkauft und ausliefert,
  • wie man Kunden über Ansprüche und Pflege der Pflanzen berät.
Der theoretische Unterricht in der Berufsschule vermittelt darüber hinaus zum Beispiel:
  • Wissen über Pflanzen und ihre Verwendung,
  • was man über Kulturpflege wissen muss,
  • Kenntnisse der umweltbewussten Kulturführung,
  • Wissen über Maschinen, Geräte, technische Einrichtungen und Anlagen,
  • wie man Informationssysteme zur Informationsbeschaffung nutzt,
  • wie man Kosten/Preise für Pflanzen und Dienstleistungen ermittelt,
  • Kenntnisse über Werbung, Verkaufsförderung und Gesprächsführung.
Im Schwerpunkt Pflanzenfachberatung jeweils zusätzlich:
 
  • wie man Waren präsentiert
  • Kenntnisse über Verkaufsstrategien und Kundenberatung
Rechtsgrundlagen:
 
Verordnung über die Berufsausbildung im Gartenbau Fachrichtung Zierpflanzenbau
Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Gärtner/Gärtnerin, Beschluss der Kultusministerkonferenz
 
Ausbildungsform
 
Es handelt sich um eine duale Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz. Gelernt wird
überwiegend im Betrieb und in der
Berufsschule.
Gärtner/in (Zierpflanzenbau)
Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen

Ausbildungsabschluss
Die Berufsausbildung endet mit der Abschlussprüfung..
Zulassungsvoraussetzung:
Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung sind:
  • das während der Ausbildung in Form eines Ausbildungsnachweises geführte Berichtsheft
  • die Teilnahme an der Zwischenprüfung
Zwischenprüfung:
 
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird eine Zwischenprüfung durchgeführt. Sie besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil und findet i.d.R. am Anfang des zweiten Ausbildungsjahres statt.
 
Prüfungsinhalte
 
Die Prüfung wird praktisch, schriftlich und mündlich durchgeführt.
In der praktischen Prüfung soll der Prüfling 5 komplexe Prüfungsaufgaben durchführen und erläutern.
Die schriftliche Prüfung umfasst in einem Prüfungsbereich die Fächer Pflanzenkenntnisse, Betriebliche Zusammenhänge und Wirtschafts- und Sozialkunde.
Das Prüfungsfach Kulturführung, in dem der Ablauf von verschiedenen Kulturen im Mittelpunkt steht, wird durch eine mündliche Prüfung abgedeckt.
 
Abschlussbezeichnung und zusätzliche Informationen

Die Abschlussbezeichnung lautet: Gärtner/Gärtnerin - Fachrichtung Zierpflanzenbau. Für die Berufsbildung im Gartenbau ist die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz zuständig. Auskunft und Beratung unter:
www.Lwk-Rlp.de oder 02691/91593-46
 
Schulische Voraussetzung für diese Ausbildung ist ein guter Hauptschulabschluss oder die Mittlere Reife.
 
Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre.
 
 
Einstellungszeitpunkt ist immer der 01. August eines Jahres.
 
Auskunft erhalten Sie bei:
 
Herrn Stefan Becker
Rathausgebäude II
Zimmer 132
Tel.: 0261- 129 1840
Fax: 0261- 129 1200
 
Erreichbarkeit:
 
Montag bis Donnerstag
von 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
Freitag
von 9.00 Uhr – 12.00 Uhr


Unterlagen, Fristen,Vergütung
Nähere Informationen zu den
 
  • Bewerbungsunterlagen,
 
  • Fristen und der
 
  • Ausbildungsvergütung
 


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