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Stellen
Ausbildungsberufe
Kfz-Mechatroniker/in (Nutzfahrzeugtechnik)
Informationen zum Ausbildungsberuf
Ausbildungs- und Berufsinhalte:
Gegenstand der Berufsausbildung der Kfz-Mechatronikerin / des Kfz-Mechatronikers
sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
· Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
· Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
· Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
· Umweltschutz,
· Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten von
· Arbeitsergebnissen,
· Qualitätsmanagement,
· Messen und Prüfen an Systemen,
· Betriebliche und technische Kommunikation,
· Bedienen von Fahrzeugen und Systemen,
· Warten, Prüfen und Einstellen von Fahrzeugen und Systemen sowie von
· Betriebseinrichtungen,
· Montieren, Demontieren und Instandsetzen von Bauteilen, Baugruppen und
· Systemen,
· Bedienen und Inbetriebnahmen von Kraftfahrzeugen und deren Systemen,
· Warten, Prüfen und Einstellen von Kraftfahrzeugen und Systemen,
· Diagnostizieren von Fehlern, Störungen und deren Ursachen sowie Beurteilen der
· Ergebnisse,
· Montieren, Demontieren und Instandsetzen von Kraftfahrzeugen, deren Systemen,
· Baugruppen und Bauteilen,
· Aus-, Um- und Nachrüsten,
· Untersuchen von Kraftfahrzeugen nach straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften,
· Diagnostizieren, Instandhalten, Aus-, Um- und Nachrüsten.
· Ende der Ausbildung, jeweils vor der Handwerkskammer.
Ausbildungsgliederung:
Die praktische Ausbildung findet in der Werkstatt des Koblenzer Entsorgungsbetriebes, sowie überbetriebliche Lehrgänge bei der Handwerkskammer Koblenz statt. Daneben
Erfolgt der theoretische Unterricht an der Berufsbildenden Schule Technik in Koblenz-
Moselweiß.Prüfungen:
Die Zwischenprüfung wird vor dem Ende des 2. Ausbildungsjahres und Abschlussprüfung am
Ende der Ausbildung, jeweils vor der Handwerkskammer abgelegt.
Schulische Voraussetzung für diese Ausbildung ist ein guter Hauptschulabschluss oder die Mittlere Reife.
Die Ausbildungsdauer beträgt 3 ½ Jahre.
Einstellungszeitpunkt ist immer der 01. August eines Jahres.
Auskunft erhalten Sie bei:
Herrn Stefan Becker
Rathausgebäude II
Zimmer 132
Tel.: 0261- 129 1840
Fax: 0261- 129 1200
Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag
von 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
Freitag
von 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
Nähere Informationen zu den
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- Ausbildungsvergütung
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