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Ausgleichsmandate

Sowohl bei der Bundestagswahl als auch bei der Landtagswahl können sog. Überhangmandate entstehen. Diese Überhangmandate werden bei der Landtagswahl ausgeglichen, indem für jedes Überhangmandat ein Ausgleichsmandat entsteht. Dadurch wird die Anzahl der zu wählenden Abgeordneten um die doppelte Anzahl der Überhangmandate erhöht. Es folgt eine Neuberechnung der Sitzverteilung auf Grundlage der erhöhten Sitzzahl.

Einen solchen Ausgleich gibt es bei der Bundestagwahl nicht.

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