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Beteiligungsanzeige

Die Beteiligungsanzeige gibt es nur bei der Bundestagswahl.

Danach können Parteien, die im Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens 5 Abgeordneten vertreten waren, als solche nur einen Wahlvorschlag einreichen, wenn sie spätestens am 90. Tag vor der Wahl dem Bundeswahlleiter ihre Beteiligung an der Wahl angezeigt haben und der Bundeswahlausschuss spätestens bis zum 72. Tag vor der Wahl ihre Parteieigenschaft festgestellt hat.

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