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Briefwahl

Jeder Wahlberechtigte, der am Wahltag nicht im Wahllokal wählen möchte, hat die Möglichkeit durch Briefwahl zu wählen. Dazu ist zunächst die Beantragung eines Wahlscheins erforderlich. Die Mitgabe der Briefwahlunterlagen an Dritte ist bei Vorlage einer Vollmacht möglich. Die bevollmächtigte Person darf allerdings nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.
 
Im Stadtgebiet Koblenz wird es zwei Briefwahlbüros geben:
 
Ordnungsamt
Ludwig-Erhard-Straße 2
Raum U 15
56073 Koblenz
 
Bauberatungszentrum
Bahnhofstraße 47
56068 Koblenz
 
Die Briefwahlbüros sind in folgenden Zeiträumen geöffnet:
 
Bundestagswahl
vom 31.08.2009 bis 25.09.2009
 
Öffnungszeiten Ordnungsamt
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch:                                   08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag:                                      08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
 
Öffnungszeiten Bauberatungszentrum
Montag, Mittwoch: 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Dienstag:               07:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag:          07:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag:                  07:30 Uhr bis 13:00 Uhr
 
Die Briefwahlunterlagen können auch über das Internet beantragt werden:

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