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Landtagswahl

Der rheinland-pfälzische Landtag besteht aus 101 Abgeordneten (zzgl. Überhang- und Ausgleichsmandate), die auf 5 Jahre gewählt werden. Die Landtagswahl ist eine mit Personenwahl verbundene Verhältniswahl. 51 der 101 Abgeordneten werden in den 51 Wahlkreisen gewählt (Personenwahl) und 50 nach Landes- bzw. Bezirkswahlvorschlägen (Verhältniswahl).

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