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Überhangmandate

Landtagswahl:
Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei mehr Stimmen über die Erststimme erhält, als ihr auf Grund des Zweitstimmenanteils zustehen. Diese zusätzlich entstandenen Sitze verbleiben bei der Partei als Überhangmandate.

Bundestagswahl:
Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Land mehr Direktmandate erhält, als ihr auf Grund des Zweitstimmenanteils zustehen. Diese zusätzlichen Sitze nennt man Überhangmandate.

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