- Stadtleben & Kultur
- Freizeit & Sport
- Familie & Soziales
- Gesundheit & Umwelt
- Bildung & Beruf
- Verwaltung & Politik
- Bürgerservice/ Dienstleistungen
- Bürgersprechstunde
- Oberbürgermeister
- Ortsrecht
- Pressedatenbank
- Rat, Ausschüsse & Gremien
- Stadtteile
- Stadtverwaltung
- Statistische Informationen
- Wahlen
- Weitere Behörden/Institutionen
- Zensus 2011
- Wirtschaft & Verkehr
- Bauen & Wohnen
- Tourismus
Ihr Standort: Verwaltung & Politik
Wahlen
Überhangmandate
Landtagswahl:
Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei mehr Stimmen über die Erststimme erhält, als ihr auf Grund des Zweitstimmenanteils zustehen. Diese zusätzlich entstandenen Sitze verbleiben bei der Partei als Überhangmandate.
Bundestagswahl:
Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Land mehr Direktmandate erhält, als ihr auf Grund des Zweitstimmenanteils zustehen. Diese zusätzlichen Sitze nennt man Überhangmandate.
Bürgerservice A - Z
Häufig gesucht
Städtische Pressemeldungen
Öffentliche Ausschreibungen
Formulare
Telefonservice

D115

