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Zulassungswesen
Außerbetriebsetzung
Die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs kann bei allen deutschen Zulassungebehörden vorgenommen werden. Seit 01.03.2007 wird nicht mehr zwischen vorübergehender und endgültiger Abmeldung unterschieden.
Für die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs werden folgende Unterlagen benötigt:
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II)
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I)
- Kennzeichenschilder
- Ggf. Bericht der letzten Hauptuntersuchung
- Ggf. zusätzlich bei PKW und Nutzfahrzeugen bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht: einen Verwertungsnachweis oder eine Verbleibserklärung
Gebühren:
Die Gebühr für die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs mit KO-Kennzeichen beträgt 5,90 EUR.
Wird das Fahrzeug für eine andere Zulassungsbehörde in Deutschland abgemeldet , so wird für die Bearbeitung eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 5,10 EUR erhoben.
Die Gebühr kann als Barzahlung oder mit EC-Cash (mit PIN) entrichtet werden.
Bitte beachten Sie auch das Merkblatt zum Kfz-Verkauf.
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