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Zulassungswesen


Entsorgung von Fahrzeugen

Maßgeblich für die Entsorgung von Fahrzeugen ist die Altfahrzeug-Verordnung. Diese schreibt vor, dass jeder Halter oder Eigentümer eines abgemeldeten Fahrzeugs (nur PKW oder leichte Nutzfahhrzeuge bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht) der Zulassungsbehörde einen Nachweis über den Verbleib des Fahrzeugs erbringen kann.
 
Altautos können zur Entsorgung bei einer anerkannten Annahmestelle oder einem anerkannten Verwertungsbetrieb abgegeben werden. Anerkannte Annahmestellen sind in der Regel Kfz-Betriebe.
 
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei der Kraftfahrzeug-Innung Mittelrhein.
 
 
Gebühren:
Die Gebühr für die Registrierung der Entsorgung eines Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde beträgt 5,10 EUR.
 
Sie kann als Barzahlung oder mit EC-Cash (mit PIN) erfolgen.

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