Gutachterausschuss
Pressemittteilung 23.01.2026
Markttransparenz durch Fachkompetenz
Ehrenamtliche Mitglieder des Gutachterausschusses bestellt

Zum 1. Januar 2026 wurden durch das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz die ehrenamtlichen Mitglieder des Gutachterausschusses für Grundstückswerte für den Bereich der Stadt Koblenz neu bestellt. Die insgesamt siebzehn ehrenamtlichen Gutachter kommen aus den Bereichen Architektur, Bauingenieurwesen, Immobilienwirtschaft, Betriebs- und Finanzwirtschaft sowie Landwirtschaft.
Der Gutachterausschuss als nebengeordnete Landeseinrichtung ist ein unabhängiges Kollegialgremium und bedient sich einer Geschäftsstelle beim Amt für Stadtvermessung und Bodenmanagement der Stadtverwaltung Koblenz. Er sichtet alle notariellen Grundstückskaufverträge im Bereich der Stadt Koblenz, wertet diese aus und erhält durch diese Kaufpreissammlung eine umfassende Kenntnis über den örtlichen Grundstücksmarkt. Die Aufgaben des Gutachterausschusses bestehen insbesondere in
- der Erstattung von Verkehrswertgutachten,
- der Ermittlung der Bodenrichtwerte,
- der Ableitung der zur Wertermittlung erforderlichen Daten.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich der Stadt Koblenz informiert auf seiner Internetseite unter gutachterausschuss.koblenz.de über seine Aufgaben und Dienstleistungen.
Die Bodenrichtwerte für das Stadtgebiet von Koblenz zum Stichtag 01.01.2026 können voraussichtlich ab März 2026 im Internet unter geoportal.koblenz.de kostenlos eingesehen werden.
Andreas Weckbecker
Vorsitzender des Gutachterausschusses
für Grundstückswerte für den Bereich der Stadt KoblenzGeschäftsstelle des Gutachterausschusses
für Grundstückswerte für den Bereich der Stadt Koblenz
Bahnhofstraße 47
56068 Koblenz

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich der Stadt Koblenz
Der Gutachterausschuss ist kein Ausschuss der Stadt Koblenz, sondern eine dem allgemeinen Verwaltungsaufbau nebengeordnete Landeseinrichtung. Er stellt sich als selbstständiges, unabhängiges und weisungsungebundenes Kollegialgremium dar.
Der Gutachterausschuss setzt sich aus dem Vorsitzenden, seinen Stellvertretern und weiteren ehrenamtlichen Gutachtern zusammen. Die Mitglieder des Gutachterausschusses werden für die Dauer von 5 Jahren vom Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation bestellt.
Die Verwaltungsaufgaben werden durch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses wahrgenommen.
Aufgaben:
Die Aufgaben des Gutachterausschusses sind in § 193 BauGB normiert. Hierzu gehören:
- Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten oder unbebauten Grundstücken sowie von Rechten an Grundstücken;
- Erstattung von Gutachten über die Höhe der Entschädigung für den Rechtsverlust am Grundstück oder über die Höhe der Entschädigung für andere Vermögensnachteile;
- Ermittlung von Grundstückswerten in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten und in städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen;
- Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung;
- Ermittlung von Bodenrichtwerten;
- Ermittlung sonstiger zur Wertermittlung erforderlichen Daten, insbesondere Kapitalisierungszinssätze, Sachwertfaktoren, Umrechnungskoeffizienten, Gebäude-/Ertragsfaktoren.
Die Amtshandlungen des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle sind gebührenpflichtig. Rechtsgrundlage ist die Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis) und das Landesgebührengesetz für das Land Rheinland-Pfalz in der jeweils gültigen Fassung.
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Aufgaben:
Zur Erledigung und zur Vorbereitung von Aufgaben bedient sich der Gutachterausschuss einer Geschäftsstelle. Diese ist vom hiesigen Gutachterausschuss gemäß § 9 Nr. 1 Gutachterausschussverordnung (GAVO) beim Amt für Stadtvermessung und Bodenmanagement Koblenz eingerichtet.
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses nimmt gemäß § 10 GAVO insbesondere die folgenden Aufgaben nach Weisung des Vorsitzenden des Gutachterausschusses wahr:
- Führen der Verwaltungsgeschäfte des Gutachterausschusses
- Einrichtung und Führung der Kaufpreissammlung
- Ableitung, Fortschreibung und Veröffentlichung wertrelevanter Daten
- Vorbereitung für die Ermittlung von Bodenrichtwerten
- Veröffentlichung der Bodenrichtwerte
- Erteilen von Auskünften über Bodenrichtwerte und im Einzelfall aus der Kaufpreissammlung, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt
- Erstellung und Herausgabe eines Grundstücksmarktberichtes, soweit dies wegen der Besonderheit des örtlichen Grundstücksmarktes erforderlich ist
- Vorbereitung der Wertermittlungen für Verkehrswertgutachten, sowie von Anfangs- und Endwerten in Sanierungs- und Entwicklungsgebieten
- Ausfertigung von Verkehrswertgutachten

