mittelfristige Betriebsplanung
Nach § 7 des Landeswaldgesetzes Rheinland-Pfalz ist jeder Waldbesitzer verpflichtet, seinen Wald „[…] ordnungsgemäß, nachhaltig, planmäßig und sachkundig zu bewirtschaften.“ Grundlage hierfür ist die mittelfristige Betriebsplanung. Diese, auch Forsteinrichtungswerk genannt, soll die ordnungsgemäße Forstwirtschaft sicherstellen sowie die nachhaltige Waldbewirtschaftung und die Umweltvorsorge gewährleisten. Das Forsteinrichtungswerk gibt den Revierförstern für einen Zeitraum von 10 Jahren einen Handlungsrahmen für die anstehenden forstlichen Maßnahmen. Aus diesem Handlungsrahmen wird daraus der jährliche Forstwirtschaftsplan abgeleitet.
Die letzte Forsteinrichtung lief zum Jahr 2021 aus. In seiner Sitzung am 05.05.2020 beschloss der Forstausschuss der Stadt Koblenz die Verschiebung der Beauftragung auf das Jahr 2023. Gründe hierfür waren die Borkenkäferkalamitäten, die Trockenjahre und übermäßig viele Anträge bei der Landesforstverwaltung. Aufgrund verschiedener Gründe hat sich die Erstellung des Forsteinrichtungswerks erheblich verzögert. In den Jahren 2025 und 2026 erfolgte jetzt die Aufstellung; der Entwurf wird in der kommenden Forstausschusssitzung vorgestellt.
In seiner Sitzung am 13.10.2023 hatte der Forstausschuss den Beschluss gefasst, dass die von der Landesforstverwaltung erstellte Waldinventur und das darauf aufbauende Konzept des Forsteinrichtungswerks für einen Monat öffentlich ausgelegt wird, damit jede Bürgerin und jeder Bürger und jede im Klimaschutz sich engagierende Organisation dazu Anregungen einbringen kann.
Nachfolgend wird auf der Grundlage der Sitzung des Forstausschusses vom 20.10.2026 das Forsteinrichtungswerk, Kapitel 1 - Waldinventurdaten - und Kapitel 2 - Kurzübersicht der Ergebnisse der Betriebsplanung - im Zeitraum vom 26.10.2026 bis zum 26.11.2026 veröffentlicht.
Ebenfalls liegt dieses Druckwerk zu den üblichen Öffnungszeiten im Bauberatungszentrum, Bahnhofstraße 47, 56068 zur Einsichtnahme aus.
Anregungen zum Forsteinrichtungswerk können entweder per E-Mail an die Funktionsmailadresse forst@stadt.koblenz.de oder per Post an die Stadtverwaltung Koblenz, Amt 62, Willi-Hörter-Platz 1, 56068 Koblenz übersendet werden.
Die Anregungen werden fachlich geprüft und verbunden mit einer Stellungnahme dem Forstausschuss in der Frühjahrssitzung (der Termin steht noch nicht fest) zur Beratung vorgelegt.
Öffentliche Einsichtnahme des Forsteinrichtungswerk, Kapitel 1 - Waldinventurdaten - und Kapitel 2 - Kurzübersicht der Ergebnisse der Betriebsplanung - im Zeitraum vom 26.10.2026 bis zum 26.11.2026.
