Die kommunale Aufgabe Hausnummernvergabe wird für den gesamten Stadtbezirk vom Amt für Stadtvermessung und Bodenmanagement wahr genommen. Die Festsetzung einer Hausnummer ergeht jeweils als Bescheid an die Grundstückseigentümer. Dabei sind die Angaben im Baugesuch maßgebend, wobei eine zuverlässige Postzustellung und eine rasche Orientierung in Notfällen stets gegeben sein muss.
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