Flächennutzungsplan Neuaufstellung
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (Veröffentlichung / Offenlage) und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) Baugesetzbuch
Ergebnis der Abwägung über die Stellungnahmen aus der Beiteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
Die (erste) Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden an der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Koblenz ist abgeschlossen. Die Stellungnahmen, die im Rahmen dieser Beteiligung der Stadt zugesandt wurden, sind von der Stadtverwaltung erfasst worden. Die Verwaltung hat Vorschläge erarbeitet, ob und inwieweit diese Stellungnahmen bei der Planung berücksichtigt werden sollen.
Über diese Vorschläge hat der Ausschuss für Stadtentwicklung am 19.03.2024 und der Stadtrat am 18.04.2024 beraten und beschlossen, ob aufgrund der Stellungnahmen die Planzeichnung und die Begründung geändert werden soll.
Die Vorschläge der Verwaltung und die dazu gefassten Beschlüsse der Kommunalpolitiker sind im folgendem Dokument erfasst.
Dokumentation der Abwägung über die Stellungnahmen aus der (ersten) Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
Die Änderungen des Flächennutzungsplanes, die in den Sitzungen am 19.03.2024 und 18.04.2024 beschlossen wurden, werden derzeit von der Verwaltung in die Planunterlagen eingearbeitet. Es ist geplant, nach den Sommerferien 2024 erneute eine Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit durchzuführen, bei der Stellungnahmen zu den geänderten Planinhalten abgegeben werden können. Der Zeitpunkt dieser zweiten Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch wird noch festgesetzt und veröffentlicht werden.
Unterlagen für die Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Koblenz stammt in seiner Grundstruktur aus dem Jahre 1981 und wurde seitdem durch zahlreiche Änderungen angepasst. Um auch in den nächsten Jahrzehnten als zeitgemäße Grundlage für die städtebauliche Entwicklung dienen zu können, soll der Plan neu aufgestellt werden. Dazu läuft das Aufstellungsverfahren gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuches. Als nächster Verfahrenschritt steht die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (Offenlage) und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) Baugesetzbuch an.
Für die Durchführung der Beteiligung sind der Entwurf der Planzeichnung und der Begründung und die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen auf dieser Internetseite veröffentlicht. Ergänzend sind weitere Gutachten und Informationen, die für die Aufstellung des Flächennutzungsplanes relevant sind, hier zum Download bereitgestellt oder verlinkt.
Abgabe von Anregungen und Stellungnahmen:
Anregungen und Stellungnahmen zu der Planung können per E-Mail an folgende Adresse gesandt werden:
flaechennutzungsplan@stadt.koblenz.de
Alternativ kann die Stellungnahme per Post an folgende Adresse geschickt werden: Stadtverwaltung Koblenz, Amt für Stadtentwicklung und Bauordnung, Bahnhofstraße 47, 56068 Koblenz.
Frist zur Abgabe der Stellungnahmen ist der 23.10.2023.
Hinweise: Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des UmweltRechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Planunterlagen zur Einsicht
Begründung und Planzeichnung Entwurf Neuaufstellung FNP Koblenz sowie vorhandene Stellungnahmen (z.T. mit umweltrelevanten Informationen)
Ergänzende Gutachten und Grundlagendaten
Als Grundlage für neuen Flächennutzungsplan wurde verschiedene Gutachten erarbeitet. Hier sind insbesondere zu nennen:
- Umweltbericht zum Flächennutzungsplan (Entwurf) auf Grundlage des aktualisierten Landschaftsplanes
- Landschaftsplan für die Stadt Koblenz sowie Aktualisierung des Landschaftsplanes
- Eignungsuntersuchungen Flächen für Windenergie und Flächen für Freiflächen-Photovoltaik
- Lärmgutachten zu lärmexponierten Wohnbauflächenvorschlägen im FNP
- Klimaanalyse für die Stadt Koblenz
Diese Gutachen und weitere Grundlagendaten können Sie im Folgenden einsehen.
Umweltbericht zur Neuaufstellung des FNP
Hinweis: Im Entwurf des Umweltberichtes werden teilweise auch mögliche Bauflächen untersucht, die in der aktuellen Fassung des FNP-Entwurfes nicht mehr zur Ausweisung von Baugebieten empfohlen werden.
Landschaftsplan (Aktualisierung) der Stadt Koblenz als Grundlage für den Umweltbericht
Hinweis: Die ursprüngliche Fassung des Landschaftsplanes vor der Aktualisierung finden Sie hier.
Eignungsuntersuchung Windenergie für Koblenz
Hinweis: Entgegen der Empfehlung im hier bereitgestellten Gutachten hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 21.07.2023 beschlossen, dass in den FNP Koblenz (Neuaufstellung) keine Konzentrationsfläche für die Windenergie aufgenommen werden soll.
Eignungsuntersuchung Freiflächen-Photovoltaik in Koblenz
Hinweis: Gemäß Empfehlung im Gutachten werden im FNP nicht vorsorglich Sonderbauflächen für die Photovoltaik dargestellt. Eine Darstellung soll nur bei konkreten und vorab geprüften Projektanträgen erfolgen. Demnäch enthält der hier bereitgestellt FNP Entwurf nur auf dem Heyerberg in Güls eine Sonderbauflächen für Freiflächen mit der Bezeichnung SO-West-04.
Weitere Gutachten und Grundlagendaten zum Flächennutzungsplan
Weitere Links auf Grundlagendaten