Flächennutzungsplan Neuaufstellung
Zweite und erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (Veröffentlichung / Offenlage) und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) Baugesetzbuch
Anlaß der zweiten und erneuten Beteiligung
Die Stadt Koblenz führt das Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (FNP) gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) durch.
Die Öffentlichkeit und die Behörden wurden bereits Ende des Jahres 2023 an der Planaufstellung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB erstmalig beteiligt. Über die Stellungnahmen aus dieser Beteiligung haben die politischen Gremien mehrfach beraten und beschlossen, dass der Planentwurf zur Berücksichtigung verschiedener Stellungnahmen im Zuge der Neuaufstellung zu bestimmten Teilflächen geändert werden soll.
Aufgrund dieser Änderungen erfolgt eine zweite und erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden an der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes. Dabei wird der Öffentlichkeit und den Behörden die Möglichkeit eingeräumt, in Bezug auf die Änderungen und Ergänzungen und ihre möglichen Auswirkungen Stellungnahmen abzugeben. Die Bekanntmachung in der Rheinzeitung über die Veröffentlichung können Sie hier einsehen.
Änderungen und Ergänzungen, zu denen Stellungnahmen möglich sind
Im Folgenden sind die Änderungen und Ergänzungen beschrieben, zu denen Stellungnahme abgegeben werden können.
1. Gesamtes Stadtgebiet
1.1. Die Begründung zum Flächennutzungsplan wurde abschnittsweise überarbeitet, aktualisiert und neue Erkenntnisse ergänzt.
Die Überarbeitung wurde zur Berücksichtigung der Änderungen erforderlich und von der Stadtverwaltung als sinnvoll angenommen.
1.2. Auf die nachrichtliche Übernahme von geplanten Schutzgebieten des Naturschutzes aus dem Landschaftsplan in den Flächennutzungsplan wird verzichtet.
Diese Änderung basiert auf einer Anregung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord / Obere Naturschutzbehörde und wurde im Rahmen der Abwägung beschlossen. (Da diese Änderung weite Teile des Stadtgebietes betrifft, sind die von der Änderung betroffenen Bereiche nicht im Übersichtsplan der Änderungen eingetragen.)
1.3. Die nachrichtliche Übernahme von Hauptversorgungsleitungen wird durch die Aufnahme einer Haupttrinkwasserleitung des Zweckverbandes Rhein-Hunsrück-Wasser ergänzt.
Diese Änderung basiert auf einer Anregung des Zweckverbandes Rhein-Hunsrück-Wasser und wurde im Rahmen der Abwägung beschlossen.1.4. Gebäude und Flächen für Sportanlagen werden nicht wie bisher mit verschiedenen, sondern nun mit dem gleichen Punktsymbol in der Planzeichnung dargestellt, weil diese Nutzungen in der Regel gemeinsam vorkommen.
Diese Änderung wurde von der Stadtverwaltung als layouttechnische Anpassung als sinnvoll angesehen. (Da diese Änderung alle Sportanlagen betrifft, sind die von der Änderung betroffenen Bereiche nicht im Übersichtsplan der Änderungen eingetragen.)2. Asterstein
2.1. Die Fläche für Spiel- und Sportanlagen SP-AS-01 auf dem Asterstein, die zur Erweiterung der Bezirkssportanlage genutzt werden soll, wird von 10 Hektar auf 6 Hektar verkleinert.
Diese Planänderung basiert auf Anregungen des Dienstleistungszentrums ländlicher Raum und der Landwirtschaftskammer und wurde im Rahmen der Abwägung beschlossen.
3. Arenberg
3.1. Auf die Darstellung der Sonderbaufläche SO-Ost-02 „Demenzdorf“ wird verzichtet.
Diese Änderung basiert auf einer Anregung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord / Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz zum Grundwasserschutz sowie Konflikten mit einen Regionalen Grünzug gemäß Regionalplan Mittelrhein-Westerwald und wurde im Rahmen der Abwägung beschlossen.
3.2. An der Straße „Am Hemels“ wird eine Fläche für den Gemeinbedarf dargestellt, da diese bereits in einem rechtswirksamen Bebauungsplan festgesetzt ist.
Diese Änderung basiert auf einer Anregung des Ortsvorstehers im Namen des Ortsbeirates und wurde im Rahmen der Abwägung beschlossen.
3.3. Westlich der Immendorfer Straße soll eine Fläche für den Gemeinbedarf dargestellt werden, da dort der Bau eines Dorfgemeinschaftshauses geplant ist.
Diese Änderung basiert auf einer Anregung der Stadtverwaltung und wurde im Rahmen der Abwägung beschlossen.
4. Arzheim
4.1. Die geplante Wohnbaufläche W-AZ-01 „Arzheimer Schanze“ soll mit einer Fläche von ca. 3 Hektar im Flächennutzungsplan wieder dargestellt werden.
Die Änderung basiert auf der Anregung mehrerer Bürger/innen und des Ortsvorstehers im Namen des Ortsbeirates und wurde im Rahmen der Abwägung beschlossen.
5. Bubenheim
5.1. Die geplante Wohnbaufläche W-BH-01 wird neu abgegrenzt, um Störungen durch einen in der Nähe befindlichen landwirtschaftlichen Betrieb zu vermeiden und eine bessere Arrondierung des Siedlungskörpers von Bubenheim zu erreichen.
Diese Änderung basiert auf einer Anregung der Landwirtschaftskammer und wurde im Rahmen der Abwägung beschlossen.
5.2. Die geplante Mischbaufläche M-BH-01 wird leicht nach Nordosten erweitert, um ein bereits baulich genutztes Grundstück in die Baufläche einzubeziehen.
Diese Änderung basiert auf der Anregung eines Bürgers/in und wurde im Rahmen der Abwägung beschlossen.
6. Kesselheim
6.1. Es werden Anlagen für die Wasserversorgung als Fläche für Ver- und Entsorgung dargestellt.
Diese Änderung basiert auf einer Anregung des Zweckverbandes Rhein-Hunsrück-Wasser und wurde im Rahmen der Abwägung beschlossen.
6.2 Die Sonderbaufläche SO-Nord-01 „Fahrsicherheitsanlage“ soll in einer reduzierten Abgrenzung in den FNP aufgenommen werden.
Diese Änderung basiert auf einem Beschluss des Stadtrates vom 26.03.2026.
7. Metternich und Rübenach
7.1. Auf die Darstellung einer alternativen Trasse für den Verlauf der Nordtangente ST-Ost-01-V wird verzichtet. Nur der Umfang der rechtswirksamen Planfeststellung für die Nordtangente wird nachrichtlich in den Flächennutzungsplan übernommen.
Diese Änderung basiert auf einer Anregung des VCD Kreisverbandes Mittelrhein und weiteren Abstimmungen mit dem Landesbetrieb Mobilität und wurde im Rahmen der Abwägung beschlossen.
8. Rübenach
8.1. Die Abgrenzung der geplanten Sonderbaufläche SO-West-03 (Einzelhandel) soll leicht nach Nordosten erweitert werden.
Diese Änderung basiert auf Anregungen eines Marktbetreibers und eines Vereins und wurde im Rahmen der Abwägung beschlossen.
8.2 Die Gemeinbedarfsfläche der KiTa „Im Zauberland“ soll leicht nach Norden erweitert und damit an den Bestand angepasst werden.
Diese Änderung ergibt sich aus dem Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes.
9. Moselweiß
9.1. Die Darstellung einer Fläche für Sport- und Spielanlage Bezirkssportanlage Schmitzers Wiese wird um ca. 0,5 Hektar nach Westen erweitert, um dort Stellplätze für die Sportanlage zu ermöglichen. Die Erweiterung wird als SP-MW-01 bezeichnet.
Diese Änderung basiert auf einer Anregung des Sport- und Bäderamtes der Stadtverwaltung und wurde im Rahmen der Abwägung beschlossen. Am 19.06.2026 hat der ASM eine leichte Verschiebung der Baufläche beschlossen, um Konflikte mit einer Streuobstwiese zu vermeiden.
10. Niederberg
10.1. Die Baufläche zur Konversion der Fritsch-Kaserne (neuer Name: Ellinger Höhe) werden im Rahmen der FNP-Neuaufstellung nicht mehr als Neubauflächen dargestellt, da diese Darstellungen schon im Rahmen einer parallelen Änderung des bisherigen Flächennutzungsplanes mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 293 umgesetzt wurden.
Diese Änderung ergibt sich aus dem Bebauungsplanverfahren.
11. Rauental
11.1. Das Grundstück nördlich der Bardelebenstraße und westlich der David-Roentgen-Straße wird statt einer gewerblichen Baufläche als eine gemischte Baufläche dargestellt, weil dies in der 12. Änderung des Bebauungsplan Nr. 20 vorgesehen ist.
Diese Änderung ergibt sich aus dem Bebauungsplanverfahren.
Eine Übersichtskarte mit den Änderungsbereichen und eine Beschreibung der Änderungsbereiche als PDF-Dokumente ist im Folgenden verlinkt. Aus layouttechnischen Gründen können nicht alle Änderungen in der Übersichtskarte dargestellt werden, daher ist für ein vollständige Übersicht das Textdokument einzusehen.
Abgabe von Stellungnahmen
Stellungnahmen können der Stadt per E-Mail an die folgende Adresse gesandt werden:
flaechennutzungsplan@stadt.koblenz.de
Der Zeitraum zur Abgabe der Stellungnahme läuft vom
vom 17. August 2026 bis einschließlich 18. September 2026.
Alternativ kann die Stellungnahme per Post an folgende Adresse geschickt werden: Stadtverwaltung Koblenz, Amt für Stadtentwicklung und Bauordnung, Herr Langenstein, Bahnhofstraße 47, 56068 Koblenz.
Hinweise: Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des UmweltRechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die Planunterlagen zum Flächennutzungsplan: Planzeichnung und Begründung
Im Folgenden können die Planzeichnung des Flächennutzungsplanes und die Begründung eingesehen werden. In diese Planunterlagen sind die Änderungen, sie sich seit der ersten Beteiligung ergeben haben, eingearbeitet.
Stellungnahmen aus der frühzeitigen und der ersten Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden z.T. mit umweltrelevanten Informationen
Im Folgenden können die bereits vorliegenden Stellungnahmen eingesehen werden. Diese enthalten auch umweltbezogene Informationen.
Diese Stellungnahmen sind im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie der ersten Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch bei der Stadt eingegangen. Zu den Stellungnahmen haben die politischen Gremien der Stadt Koblenz eine Abwägungsentscheidung gefasst.
Ergänzende Gutachten, Grundlagendaten und Informationen
Ergänzende Gutachten, Grundlagendaten und Informationen
Im Rahmen der FNP-Neuaufstellung wurden ergänzende Gutachten erarbeitet, die als Grundlage für Planung herangezogen wurden. Diese werden im Folgenden zu Einsicht bereit gestellt.
- Umweltbericht zum Flächennutzungsplan (Entwurf) auf Grundlage des aktualisierten Landschaftsplanes
- Landschaftsplan für die Stadt Koblenz sowie Aktualisierung des Landschaftsplanes
- Eignungsuntersuchungen Flächen für Windenergie und Flächen für Freiflächen-Photovoltaik
- Lärmgutachten zu lärmexponierten Wohnbauflächenvorschlägen im FNP
- Klimaanalyse für die Stadt Koblenz
Weiterhin wurden im Zuge der Planaufstellung Zielabweichungsverfahren (ZAV) vom Regionalen Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald durchgeführt. Auch die dafür relevanten Unterlagen werden im Folgenden aufgeführt.
Umweltbericht zur Neuaufstellung des FNP
Hinweis: Im Entwurf des Umweltberichtes werden teilweise auch mögliche Bauflächen untersucht, die in der aktuellen Fassung des FNP-Entwurfes nicht mehr zur Ausweisung von Baugebieten empfohlen werden.
Landschaftsplan (Aktualisierung) der Stadt Koblenz als Grundlage für den Umweltbericht
Hinweis: Die ursprüngliche Fassung des Landschaftsplanes vor der Aktualisierung finden Sie hier.
Eignungsuntersuchung Windenergie für Koblenz
Hinweis: Entgegen der Empfehlung im hier bereitgestellten Gutachten hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 21.07.2023 beschlossen, dass in den FNP Koblenz (Neuaufstellung) keine Konzentrationsfläche für die Windenergie aufgenommen werden soll. Aus Gründen der Vollständigkeit werden die zu diesem Thema im Zuge der FNP-Neuaufstellung erarbeiteten Gutachten hier zur Einsicht bereit gestellt.
Eignungsuntersuchung Freiflächen-Photovoltaik in Koblenz
Hinweis: Gemäß Empfehlung im Gutachten werden im FNP nicht vorsorglich Sonderbauflächen für die Photovoltaik dargestellt. Eine Darstellung soll nur bei konkreten und vorab geprüften Projektanträgen erfolgen. Demnäch enthält der hier bereitgestellt FNP Entwurf nur auf dem Heyerberg in Güls eine Sonderbauflächen für Freiflächen mit der Bezeichnung SO-West-04.
Informationen zu den durchgeführten Zielabweichungsverfahren (ZAV) vom Regionalplan
Weitere Gutachten und Grundlagendaten zum Flächennutzungsplan
Weitere Links auf Grundlagendaten





